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Zaun bauen gegen Wildschweine

Wildschweine können Krankheiten wie EP, PRRS oder Schweinepest übertragen. Als Vorsichtsmassnahme müssen deshalb laut der Suisag alle Betriebe mit SGD-Status A–R Abgrenzungsmassnahmen ergreifen (Übergangsfrist bis Ende Jahr).

 

 

Wildschweine können Krankheiten wie EP, PRRS oder Schweinepest übertragen. Als Vorsichtsmassnahme müssen deshalb laut der Suisag alle Betriebe mit SGD-Status A–R Abgrenzungsmassnahmen ergreifen (Übergangsfrist bis Ende Jahr).

Zur Erfüllung der Vorschrift eignet sich ein mind. 1,50m hoher geschlossener Bereich oder das Installieren eines Zauns im Abstand von mind. 1m zum Auslaufbereich. Auch die Lufteinlässe müssen mit einem Zaun in Abstand von mind. 1m geschützt werden. Warnsysteme wie Bewegungssensoren oder eine Alarmanlage helfen, Wildschweine fernzuhalten.

Die Suisag rät allen SGD-A-Betrieben, diese Massnahmen freiwillig umzusetzen. Wenn Wildschweine auf dem Betriebsgelände waren oder wenn Husten und unklare Krankheitssymptome auftreten, ist der Verkauf von Schweinen einzustellen und der SGD zu informieren. Schweineproduzenten rät die Suisag, nicht selbst auf die Jagd zu gehen, da sie Krankheiten einschleppen könnten. 

Weitere Infos: www.suisag.ch

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