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Zerstörter Biberdamm: Bauer freigesprochen

Weil ein Biberdamm seine Felder überflutete, soll ein Bauer diesen zerstört haben. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun hat das Amtsgericht den Bauern jedoch freigesprochen. Der Freispruch beendet zwar ein Strafverfahren, nicht aber den Konflikt rund um den Biber. Rechtlich wie gesellschaftlich bleiben viele Fragen offen.

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In den vergangenen Jahren haben sich am Mittelgäubach in Kappel Biber angesiedelt. Mit ihren Dämmen stauen die Baumeister das Wasser und schaffen so ökologisch wertvolle Feuchtgebiete. Ein Biberdamm in Kappel SO sorgt jedoch seit Jahren für Spannungen zwischen Landwirtschaft, Natur- und Tierschutz. Die dem Bach angrenzenden Felder wurden immer wieder überflutet.

Ein Landwirt fühlte sich davon besonders betroffen, wie aus einem Bericht der «Solothurner Zeitung» hervorgeht. Regelmässig habe er sich mit hasserfüllten Mails an die Gemeinde gewandt und gefordert, dass endlich etwas getan werde. Der Solothurner Bauer, der beschuldigt wurde, den Biberdamm zerstört zu haben, wurde nun vom Amtsgericht Olten-Gösgen mangels Beweisen vollumfänglich freigesprochen.

Freispruch mangels Beweisen

Im Februar 2023 wurde eines der Felder des Bauern erneut überschwemmt. Kurz darauf wurde der Damm zerstört. Laut der «Solothurner Zeitung» geschah dies mutmasslich mit einer Mistgabel. Der Verdacht fiel sofort auf den Landwirt.

Die Staatsanwaltschaft erliess einen Strafbefehl und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 2’600 Franken sowie einer Busse von 200 Franken. Ihm wurde vorgeworfen, den Schutz von Tieren nach dem Jagdgesetz missachtet und zudem gegen das Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz verstossen zu haben.

Der Bauer wies die Tat von Beginn an zurück. Das Amtsgericht Olten-Gösgen begründete sein Urteil damit, dass es zwar einen Verdacht gab, es jedoch an Beweisen fehlte. Die Zeugenaussagen seien unpräzise oder widersprüchlich gewesen. Das Amtsgericht sprach den Landwirt deshalb vollumfänglich frei. Der Kanton muss die Verfahrens- und Anwaltskosten in der Höhe von 5'000 Franken übernehmen.

Rechtliche Grauzone

Selbst wenn Beweise vorgelegen hätten, wäre die rechtliche Lage unklar gewesen. «Es ist gar nicht so einfach nachzuvollziehen, inwiefern es strafbar sein soll, einen Biberdamm zu zerstören», wird Richter Walter von der «Solothurner Zeitung» zitiert.

Zwar ist der Biber seit 1962 eine streng geschützte Art in der Schweiz und seine Lebensräume unterstehen dem Natur- und Heimatschutz. Konkrete bundeseinheitliche Sanktionen gegen das unerlaubte Entfernen eines Biberdammes sind im Bundesrecht jedoch nicht eindeutig geregelt. Die Ahndung erfolgt daher meist über kantonale Naturschutzverordnungen, die Strafen und Verfahren detaillierter ausgestalten.

Biberdämme werden nur in Einzelfällen entfernt

Einst ausgestorben, kehrt der Nager seit den 1960er-Jahren zurück. Heute leben über 4’000 Tiere in der Schweiz. Dieser Erfolg des Artenschutzes verschärft jedoch die Konflikte mit Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Siedlungen. Laut dem Bundesamt für Umwelt BAFU werden pro Jahr hunderte Gesuche für Eingriffe in Biberdämme gestellt. In Einzelfällen dürfen diese tatsächlich entfernt werden, wenn Flächen erheblich geschädigt oder Infrastrukturen gefährdet sind.

In Kappel scheint der Wind mittlerweile gedreht zu haben. Laut den Aussagen vor Gericht habe inzwischen selbst der Kanton eingesehen, dass die Dämme in Kappel nicht mehr tragbar seien. Der Kanton soll die Biberdämme mittlerweile mehrheitlich entfernt haben, schliesst die «Solothurner Zeitung» ihren Bericht. 

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