Widerstand gegen den Kirschtorten-Platz in Zug: Der Stadtrat kann das Plätzchen beim Bundesplatz vorerst nicht wie geplant umbenennen. Bei der Stadt ist eine Einsprache eingegangen, wie es dort am Donnerstag auf Anfrage hiess.
Weitere Einsprachen sind möglich. Die Frist ist zwar abgelaufen, weil dabei aber der Poststempel gilt, könnten noch weitere gültige Rekurse bei der Stadt eintreffen. Die geplante Umbenennung ist für viele Zugerinnen und Zuger schwer verdaulich. Kritik üben sie insbesondere daran, dass ein Platz zugunsten eines Produktes umbenannt werden soll. Und dann sei es auch noch alkoholhaltig.
Die Stadt Zug will mit der Umbenennung einem Wunsch der Bäcker und Konditoren nachkommen und «das lokale Kulturgut in der Öffentlichkeit stärken». Das schnapstriefende Gebäck feiert in diesem Jahr seinen hundertsten Geburtstag. Erfunden wurde es 1915 von einem Bäcker, der seine Konditorei in unmittelbarer Nähe zum geplanten Kirschtorten-Platz hatte.
Der Kirschtorten-Platz bereitet aber nicht nur Anwohnern Zahnschmerzen, sondern auch der städtischen Nomenklaturkommission, die für die Benennung von Strassen, Wegen und Plätzen zuständig ist. Ihrer Ansicht nach ist der Name ein «Wortungetüm», zudem gebe es rund um dieses Plätzchen keinen einzigen Kirschbaum.
Die IG Chriesi macht zum Artikel der SDA folgende Anmerkungen:
1. Im Lead wird vermerkt, dass der ansässige «Anwalt wohl seine Anschrift umbenennen» müsste. Das stimmt nicht, niemand am besagten Platz muss seine Adresse ändern.
2. Das von der Nomenklaturkommission bemängelte Wort-Ungetüm bezog sich auf den «Zuger Kirschtorten Platz» (3 Wörter). Dem hat der Stadtrat schon 2014 entsprochen und den Namen damals auf «Kirschtorten Platz» (2 Wörter) gekürzt.


