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Ziegen: Milchwäger kehren zurück

Der Bundesrat hat erste Lockerungen im Bezug auf die Corona-Pandemie kommuniziert. Dies hat auch Auswirkungen. Der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) passt die Weisungen für Milchkontrolle und die Aufzuchtleistungsprüfungen ab dem 27. April an.

 

 

Der Bundesrat hat erste Lockerungen im Bezug auf die Corona-Pandemie kommuniziert. Dies hat auch Auswirkungen. Der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) passt die Weisungen für Milchkontrolle und die Aufzuchtleistungsprüfungen ab dem 27. April an.

Seit dem Ausrufen der ausserordentlichen Lage von Mitte März durch den Bundesrat ist das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in der Schweiz stark eingeschränkt. So gilt ein Versammlungsverbot mit mehr als 5 Personen. Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Mit dem vom Bundesrat beschlossen Lockerung vom 16. April hat auch der Ziegenzuchtverband die Weisungen für die Milchkontrolle, die Exterieurbeurteilungen und die Erhebung des 40-Tag-Gewichts bei den Aufzuchtleistungsprüfungen angepasst.

  • Milchkontrolle: Ab 27. April 2020 werden die ordentlichen Milchkontrollen auf den Betrieben durch die Kontrolleure (soweit möglich) wieder aufgenommen. 

  • Erhebung der 40-Tag-Gewichte für die Aufzuchtleistungsprüfungen: Ab 27. April 2020 werden die 40-Tag-Gewichte auf den Betrieben wieder ordentlich durch die Kontrolleure erhoben (soweit möglich) und an den SZZV gemeldet.

  • Exterieurbeurteilungen: Diese werden weitgehend in den Herbst verschoben. Ab 1. Mai 2020 können jedoch dringliche Exterieurbeurteilungen (Jungböcke, Erstmelkziegen usw.) durch die Experten direkt auf den Betrieben vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Zuchtfamilien. Die Detailorganisation der bevorstehenden Exterieurbeurteilungen obliegt den Kantonalverbänden. Die Tiere für die dringlichen Exterieurbeurteilungen im Mai 2020 sind bis spätestens 27. April 2020 via CapraNet «Ausstellungsanmeldung» - getrennt nach Kanton - anzumelden. Analog den Exterieurbeurteilungen können ab 1. Mai 2020 auch wieder Proben für DNA-Analysen entnommen werden.

Trotz Lockerungen gilt es weiterhin, die Hygiene-Richtlinien des BAG streng zu befolgen. Besonders vulnerable Personen sind vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus weiterhin zu schützen. Auch müssen die Sicherheitsabstände strikt befolgt werden. Kontrolleure über 65 Jahre oder solche mit Vorerkrankungen müssen ihre Arbeit in dieser ausserordentlichen Lage nicht ausführen. Das Gleiche gilt auch für Experten. 

Sollten Krankheitsanzeichen bei den involvierten Personen bestehen, sind Stellvertretungen vorgesehen. Kontrolleure und Betriebe werden über die entsprechenden Möglichkeiten direkt informiert. 

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