Die Richtpreissenkung per 1. April schlägt sich auch auf den Basispreis der Zentralschweizer Milchproduzenten nieder. Dieser sinkt auf 57 Rappen pro Kilo Milch. Die geht aus dem jüngsten Newsletter der ZMP hervor.
In den vergangenen Monaten hat die Schweizer Milchwirtschaft Marktanteile im wertschöpfungsstarken A-Segment verloren, schreiben die ZMP. Zudem hat sich die Milchproduktion weiter erhöht. Im Februar lag diese bei ZMP Milch Suisse Garantie-Lieferanten auch schaltjahrbereinigt um 4,3 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Bei Berücksichtigung der Einschränkungsmilch haben die ZMP im Februar 11,7 Prozent mehr Milch eingekauft als in der Vorjahresperiode.
Schwellenpreis für B-Segment dürfte weiter sinken
Für das A-Segment bezahlt die ZMP ab 1. April 2016 65 Rp./kg Milch franko Rampe. Bei Biomilch Knospe gibt es auf den 1. April 2016 keine Preisveränderungen. Die Basisvertragsmenge ZMP fliesst in das A- und B- Segment gemäss Segmentierung BO Milch, schreiben die ZMP.
Aktuell liegt der Schwellenpreis für das B-Segment gemäss BO Milch bei 45.7 Rp./kg. Die ZMP rechnen damit, dass dieser weiter sinkt. Das Absinken des A-Richtpreises bleibt nicht ohne Folgen für den ZMP Basispreis Milch Suisse Garantie. Bereits Ende Februar wurde eine substanzielle Preissenkung angekündigt.
Saisonaler Abzug von 4 Rappen
Der Basispreis ZMP taucht um 3 Rappen und liegt ab April bei 57 Rp./kg Milch. Die Richtpreissenkung sowie die Marktanteilsverluste verschiedener Kunden der ZMP werden für das Absinken des Basispreises verantwortlich gemacht. Weitere vier Rappen werden aus saisonalen Gründen abgezogen. Dieser Abzug wird von Februar bis Mai angewendet. Er wird bei sämtlichen Lieferanten geltend gemacht.
Die Preise für Milch ausserhalb Monatsvertragsmenge (Milch a MVM) bleibt bei 35 Rappen pro Kilo Milch. Im Februar und März ist der Preis um insgesamt 15 Rappen pro Kilo gefallen. Der Käsereimilchpreis wird im April 46 Rappen betragen. Das sind 1,5 Rappen weniger als im März.
Keine Änderung im Bio-Segment
Der Abzug zur Finanzierung der Deckungslücke beim „Schoggigesetz“ und der Importabwehr wird minim reduziert. Aufgrund der reduzierten Differenz zum A-Preis sinkt der Abzug um 0.1 Rappen auf 2.2 Rappen.
Der Basispreis für Biomilch Knospe bleibt unverändert bei 84 Rappen. Der Preis ausserhalb Monatsvertragsmengen bleibt bei 65 Rappen. Der Abzug für die Deklassierung der überschüssigen Biomilch Knospe beträgt weiterhin 3 Rappen.