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ZMP: Saisonaler Abzug fällt weg

Das Basispreis der Zentralschweizer Milchproduzenten bleibt unverändert bei 57 Rappen je Kilo. Per 1. Juni steigen die Preise für Milch ausserhalb der Monatsvertragsmenge. Ab Mittwoch entfällt zudem der saisonale Abzug.

 

 

Das Basispreis der Zentralschweizer Milchproduzenten bleibt unverändert bei 57 Rappen je Kilo. Per 1. Juni steigen die Preise für Milch ausserhalb der Monatsvertragsmenge. Ab Mittwoch entfällt zudem der saisonale Abzug.

Im April 2016 lag die Produktion der ZMP Milch Suisse Garantie-Lieferanten nur noch um 0,17 Prozent über Vorjahr, schreibt die Organisation am Montag in ihrem Newsletter. Wird die eingekauften Einschränkungsmilch berücksichtigt, so haben die ZMP 2,15 Prozent mehr Suisse Garantie Milch eingekauft.

Der Basispreis ZMP bleibt unverändert bei 57 Rp./kg, der saisonale Abzug von 4 Rappen entfällt. Der Abzug zur Finanzierung der Deckungslücke beim Schoggigesetz und der Importabwehr bleibt bei 2,2 Rappen. Aus saisonalen Gründen erhöht wird der Preis für Milch ausserhalb der Monatsvertragsmenge. Dieser wird per 1. Juni um 5 Rappen auf 40 Rp./kg erhöht. Der Käsereimilchpreis steigt um 2,5 auf 48,5 Rp./kg.

Der Basispreis Bio bleibt ebenfalls unverändert. Pro Kilo gilt ein Preis von 86 Rappen. Der Preis für Milch ausserhalb der Monatsvertragsmenge steigt saisonal bedingt auf 70 Rappen (+ 5 Rappen). Die ZMP rechnen aufgrund der hohen Butterlager mit düsteren Wolken am (Milch)-Horizont. Es sei mit einer Erhöhung der Marktabzüge zu rechnen, heisst es im Newsletter.

 

Abzüge Schoggigesetz und Importabwehr

Vom Abzug von total 2,2 Rappen entfallen 1,1 Rappen auf das „Schoggigesetz“. Gemäss Branchenorganisation Milch (BO Milch) gehört die Milch, welche über das „Schoggigesetz“ finanziert wird, ins A-Segment. Wegen der grossen Preisdifferenz reichen die Bundesmittel nur noch zur Deckung von 65 Prozent der „Schoggigesetz“-Lücke, schreiben die ZMP. Mit den 1,1 Rappen je Kilo Milch wird diese Lücke geschlossen. Die Produzenten erhalten für den Milchanteil im „Schoggigesetz“ den A-Richtpreis.

Bei den 1,1 Rappen je Kilo für die Importabwehr handelt es sich ebenfalls um Milch im A-Segment. Für diese kann der Richtpreis am Markt nicht realisiert werden, da es sich um Käse handelt, welcher austauschbar ist und aufgrund der offenen Grenzen beim Käsemarkt einem starken Importdruck ausgesetzt ist. Preislich nicht wettbewerbsfähige Produkte werden durch ausländische ersetzt.

„Schoggigesetz“ und Importabwehr seien Antworten auf den teilliberalisierten Milchmarkt, betonen die ZMP. „Nur mit solchen Mechanismen ist es uns möglich, den Schweizer Milchmarkt zu verteidigen“, heisst es weiter.

 

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