Die Schokoladefabriken Lindt&Sprüngli und die Migros streiten um Schokolade-Bären. Der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen verbot Migros Mitte Oktober superprovisorisch den Verkauf bestimmter Bären. Nur neun Tage später hob er den Entscheid aber wieder auf.
Dieser jüngste superprovisorische Entscheid, vom St. Galler Handelsgericht im Internet publiziert, stammt vom 25. Oktober. Ausschlaggebend für die richterliche Kehrtwende war, dass Migros ihren Schoko-Bär in einer PET-Verpackung anbiete, die sich vom golden verpackten «Lindt-Teddy» unterscheide, wie das Gericht schreibt.
«Rufausbeutung»
Ausserdem habe Migros glaubhaft machen können, dass ihr Schoko-Bär schon in früheren Jahren in ähnlicher Form verkauft worden sei, heisst es im Entscheid des Handelsgerichtspräsidenten.
Lind&Sprüngli hatte in ihrer Klage «Rufausbeutung» geltend gemacht. Die Migros-Schoko-Bären seien den Lindt-Teddys ähnlich. Letztere werden in goldener Folie verpackt und mit einer roten Schlaufe um den Hals angeboten. Die Lindt-Bären sind das weihnachtliche Pendant zu den Gold-Hasen.
Wie es nach den beiden superprovisorischen Entscheiden weiter geht, ist noch offen, wie Sylvia Kälin, Sprecherin von Lindt&Sprüngli, auf Anfrage sagte.
Gerichtsstreit auch in Deutschland
Um die goldenen Lindt-Bären ist auch in Deutschland ein Gerichtsverfahren hängig: Das Kölner Landgericht entschied Ende 2012 in einem Streit um Haribo-«Goldbären» und den «Lindt-Teddy» gegen den Schweizer Schokoladehersteller. Lindt zog den Fall ans Oberlandesgericht weiter, das noch nicht entschieden hat.


