Das Parlament entschied im Rahmen der Beratungen zur AP 2011, dass für Mischfutter und Milchersatzfutter kein Industrieschutz mehr gewährt wird. Am 1. Juli 2011 ist der letzte Franken über den Rohstoffschutz hinaus abgebaut.
Ordnungspolitisch soll der Grenzschutz, sofern nötig, die inländische Primärproduktion fördern, aber die Tierhaltung nicht unnötig verteuern sowie die vor- und nachgelagerten Industriesektoren schützen, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Deshalb entschied das Parlament im Jahre 2007, dass auf dem Schwellenpreissystem basierende Zollansätze keinen Industrieschutz mehr enthalten dürfen.
Um der Futtermittelindustrie eine Umstellungszeit zu gewähren, wurde dieser Zuschlag bis Ende 2011 befristet und unter Ankündigung schrittweise reduziert. Der letzte Franken Industrieschutz wird nun per 1. Juli abgeschafft.
Wie das BLW weiter ausführt, habe der Abbau des Industrieschutzes keinen Einfluss auf die Getreidepreise. Die Preise für Futtergetreide seien aufgrund des innerlandwirtschaftlichen Kompromisses zur Senkung des Grenzschutzes der Rohstoffe gesenkt worden. Zu einem Teil wurden sie durch höhere Direktzahlungen kompensiert (die Futtergetreidefläche nahm aber markant ab).
Die Mischfutterindustrie habe ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert und werde kaum durch Importe bedrängt, ist sich das BLW sicher. Denn 2010 betrug der Mischfutterimport von Mischfutter weniger als ein halbes Prozent des Kraftfutterverbrauchs in der Schweiz.
Die Tierhalter würden nun vom offeneren Markt profitieren, ohne dass die Getreideproduzenten benachteiligt würden, betont das BLW.


