/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Zollbehörden konfiszieren 147 Kilogramm Lebensmittel

Ein gutes Stück Fleisch aus den Ferien heim zu nehmen, kann bei der Einreise in die Schweiz zu Problemen führen, da die Einfuhr oftmals verboten ist. Mit einer Grosskontrolle wollte der Bund am Mittwoch am Flughafen Zürich wieder einmal auf die Regeln aufmerksam machen.

 

 

Ein gutes Stück Fleisch aus den Ferien heim zu nehmen, kann bei der Einreise in die Schweiz zu Problemen führen, da die Einfuhr oftmals verboten ist. Mit einer Grosskontrolle wollte der Bund am Mittwoch am Flughafen Zürich wieder einmal auf die Regeln aufmerksam machen.

Die eintägige Kontrollaktion führten die Zollbehörden gemeinsam mit dem Grenztierärztlichen Dienst (GTD) des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) durch, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Im Visier standen in diesem Jahr vor allem Personen, die aus dem Balkan anreisten. 

Bei über 1200 Personen beanstandeten die Kontrolleure rund 55 Einfuhren. Beschlagnahmt und vernichtet wurden dabei 71,7 Kilo Fleisch oder Fleischprodukte, 71,9 Kilo Milch oder Milchprodukte und 3,4 Kilo Honig. Viele Passagiere hätten angegeben, sie wüssten nicht, dass die Einfuhr gewisser Produkte nicht erlaubt sei. 

Verboten ist laut BVET die Einfuhr der meisten tierischen Lebensmittel, sofern diese nicht aus der EU, Norwegen oder Island stammen. Grund für die Beschränkung ist das Risiko, dass mit Fleisch- oder Milchprodukten auch Krankheitserreger eingeschleppt werden, die Epidemien mit grossen Schäden auslösen könnten.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Sollen alle Nutztiere gesetzlichen Anspruch auf Auslauf im Freien haben?

    • Ja, wenn betrieblich möglich:
      41.39%
    • Nein:
      57.16%
    • Bin mir noch unsicher:
      0.79%
    • Halte keine Nutztiere:
      0.66%

    Teilnehmer insgesamt: 1522

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?