Der Bundesrat hat den Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 Kilogramm bis Ende Jahr verlängert. Somit gelten unveränderte Grenzschutzmassnahmen, bis der Ständerat in der Herbstsession über einen im Gesetz verankerten Schutz für die einheimische Zuckerproduktion berät.
Der Bundesrat kommt damit einem Ersuchen der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) nach. Die Regierung selbst hat sich bislang im Gegensatz zum Parlament gegen die Beibehaltung des Mindestgrenzschutzes und dessen gesetzliche Verankerung ausgesprochen.
Die Landesregierung befürchtet negative Auswirkungen auf die Herstellungskosten in der Schweiz und auf die Arbeitsplätze in der Lebensmittelindustrie.
Nationalrat will Grenzschutz und Zusatz-Einzelkulturbeitrag
Anlässlich der Sondersession behandelte der Nationalrat am 5. Mai 2021 die parlamentarische Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Er änderte das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 entgegen der Stellungnahme des Bundesrates ab, um den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker weiterzuführen.
Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess der Nationalrat bei 2100 Franken pro Hektare (befristet bis 2026). Zudem beschloss er, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.
Ständerat will betroffene Kreise anhören
Der Ständerat folgte am Anfang Juni dem Minderheitsantrag seiner vorberatenden Kommission und beschloss, auf das Geschäft einzutreten. Die Wirtschaftskommission (WAK-S) entschied, vor der Detailberatung die betroffenen Kreise anzuhören, was dazu führte, dass die Räte das Geschäft nicht mehr wie ursprünglich geplant in der Sommersession behandeln konnten.
Deshalb ersuchte die WAK-S den Bundesrat, den bisher bis Ende September 2021 befristeten Mindestgrenzschutz bis Ende Jahr zu verlängern. Die WAK-S will damit vermeiden, dass der Grenzschutz vor dem Parlamentsbeschluss sinkt und dann nach der möglichen Wiedereinführung des Mindestgrenzschutzes wieder ansteigt.