Nach mehreren Runden konnte sich das Parlament in der Herbstsession darauf einigen, den Mindestgrenzschutz für Zucker und den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben bis 2026 auf dem aktuellen Niveau weiterzuführen. Um eine Lücke in der Anwendung des Mindestgrenzschutzes für Zucker zu verhindern, hat der Bundesrat diesen bis Ende Februar 2022 verlängert.
Mit diesem Beschluss will die Landesregierung sicherstellen, dass die Phase bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung der Gesetzesänderung reibungslos abläuft. Deshalb wurde Mindestgrenzschutz für Zucker von 7 Franken je 100 kg verlängert.
In der Herbstsession 2021 behandelte das Parlament die parlamentarische Initiative «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Es änderte das Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 1998 entgegen der Stellungnahme des Bundesrates ab, um den Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker bis 2026 weiterzuführen.
Den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung beliess das Parlament bei 2100 Franken pro Hektare (befristet bis 2026). Zudem beschloss es, für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken pro Hektare auszurichten.
Angestossen hatte die Gesetzesrevision der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzte den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und machte den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant.


