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Zuckerrüben: Bald keine Entschädigung mehr?

In Frankreich müssen von Vergilbungsviren geplagte Rübenbauern um die Höhe der Entschädigung für Ernteausfälle bangen. 

AgE |

Der Verband der Zuckerrübenerzeuger (CGB) ist nach eigenen Angaben vom zuständigen Regierungsbeamten darüber informiert worden, dass angesichts des insgesamt geringen Ausmasses der Schäden voraussichtlich keine rechtliche Grundlage für eine vollständige Kompensation im Rahmen der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) bestehe.

Verband appelliert an Regierung

Laut CGB müsste der Ausgleich in diesem Fall auf Basis der De-minimis-Regelung erfolgen und wäre entsprechend gedeckelt. Verbandspräsident Franck Sander appellierte an Landwirtschaftsminister Marc Fesneau und die gesamte Regierung, Wort zu halten und die Verluste unabhängig vom Ausmass der Vergilbung in voller Höhe auszugleichen. Nur so könne der Anbau von Zuckerrüben auch für die kommenden Jahre gesichert werden.

Fesneau hatte im Februar einen Aktionsplan zur Unterstützung der heimischen Rübenbauern und der Zuckerwirtschaft angekündigt und dabei uneingeschränkte Entschädigungen für durch Vergilbungsviren verursachte Ertragseinbussen angekündigt. Mit dem Aktionsplan hatte die französische Regierung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert.

Reaktion auf ein Urteil

Die Luxemburger Richter hatten im Januar entschieden, dass Notfallzulassungen für Neonikotinoide zur Behandlung von Saatgut nicht mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Auch die Proteste, die französische Landwirte im Februar in Paris organisiert hatten, dürften Eindruck auf die Regierung gemacht haben. Nach Angaben des CGB ist das Ausmass der Vergilbung in diesem Jahr landesweit als niedrig bis moderat einzustufen.

Für eine endgültige Entwarnung sei es allerdings noch zu früh. In einigen Regionen sind dem Verband zufolge bereits grossflächig befallene Bestände zu beobachten, die signifikante Ertragseinbussen für die betroffenen Betriebe befürchten liessen. 

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