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Zuckerrüben: Bundesrat legt Einzelkulturbeiträge fest

mgt/blu |

 

Die vom Parlament beschlossene Stützung der einheimischen Zuckerproduktion tritt am 1. März 2022 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

 

Die Bestimmungen zur Stützung der einheimischen Zuckerwirtschaft waren bisher in einer Verordnung geregelt, nun stehen sie im Landwirtschaftsgesetz.

 

Mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes vom 1. Oktober 2021 hat das Parlament befristet bis 2026 die Stützung der inländischen Zuckerwirtschaft beschlossen: Weiterführung des Mindestgrenzschutzes von 7 Franken je 100 kg Zucker und des Einzelkulturbeitrags von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben sowie neu einen Zusatzbeitrag von 200 Franken je Hektare Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion angebaut werden. Nach Ablauf der ungenutzten Referendumsfrist am 20. Januar 2022 setzt der Bundesrat die Änderung am 1. März 2022 in Kraft.

 

Der Bundesrat legt den im Agrarrecht nicht definierten Begriff «integrierte Produktion» als Rübenanbau unter Verzicht auf die Anwendung von Fungiziden und Insektiziden aus. Für den Zusatz-Einzelkulturbeitrag berechtigt sind somit Zuckerrüben, die gemäss Direktzahlungsverordnung den Beitrag für die biologische Produktion oder für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide erhalten.

 

Vorstoss von Bourgeois

 

Angestossen hatte das vom Parlament gutgeheissene Gesetzesprojekt der frühere Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR), mit Blick auf Entwicklungen in der EU. Die EU gab 2017 die Produktionsmengen frei und hob Exportbeschränkungen auf. Das setzt den Schweizer Zuckerpreis unter Druck und macht den Rübenanbau wirtschaftlich weniger interessant. Zudem machen Krankheiten den Pflanzen der Rüben zu schaffen.

 

Daher erhöhte der Bundesrat per Anfang 2019 den Beitrag pro Hektare Zuckerrüben um 300 auf 2100 Franken und legte den Mindestgrenzschutz für Zucker bei 70 Franken pro Tonne fest. Er wollte damals der Zuckerwirtschaft drei Jahre Zeit geben, um sich für die neuen Bedingungen zu wappnen. Die Massnahmen liefen im September 2021 aus.

Kommentare (1)

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  • Xylon | 02.02.2022
    Das ist schön und Gut , aber es fehlt noch die Notzulassung für Gauscho .

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