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Zürcher Oberlandautobahn-Projekt muss überarbeitet werden

Der Kanton Zürich muss das Projekt zur Lücken-schliessung der Zürcher Oberlandautobahn überarbeiten. Laut Bundesgericht ist das Vorhaben mit dem Schutz von Moorland-schaften unvereinbar. Zudem fehlt ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutz-kommission.

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Der Kanton Zürich muss das Projekt zur Lücken-schliessung der Zürcher Oberlandautobahn überarbeiten. Laut Bundesgericht ist das Vorhaben mit dem Schutz von Moorland-schaften unvereinbar. Zudem fehlt ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutz-kommission.

Der Kanton Zürich plant den Bau einer Verbindung zwischen dem Anschluss Uster-Ost und dem Kreisel Betzholz zwischen Hinwil und Bubikon. Damit soll eine rund zehn Kilometer lange Lücke der Zürcher Oberlandauto-bahn geschlossen und der heute bestehende Engpass bei der Orts-durchfahrt Wetzikon beseitigt werden.

Gutachten fehlt

Gegen das im Jahr 2008 vom Zürcher Regierungsrat be-schlossene und 2010 vom Verwaltungsgericht bestätigte Ausführungsprojekt gelangten mehrere Anwohner und der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz ans Bundesgericht. Es hat ihre Beschwerden nun gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an den Regierungsrat zurückgeschickt.

Laut den Richtern in Lausanne ist zwar unstreitig, dass an der Lückenschliessung ein grosses öffentliches Interesse besteht. Für das Projekt hätte jedoch zwingend ein Gutachten der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eingeholt werden müssen.

Planung an Bund abtreten

Zudem sei das Vorhaben teilweise nicht mit dem Schutz der Moorlandschaft Wetzikon/Hinwil vereinbar, einem Objekt von nationaler Bedeutung und besonderer Schönheit. Wie der Kanton nun weiter vorgehen will, ist laut Gericht seine Sache.

Entweder setze er nach Anhörung der ENHK nur die beanstandete Strecke zwischen Wetzikon-Ost und dem Kreisel Betzholz neu fest oder er überarbeite die gesamte Linienführung. Da das Projekt ins Nationalstrassennetz übernommen werden solle, bestehe auch die Möglichkeit, dass der Bund die Planung weiterführe.

Wegweisendes Urteil für Moorschutz

Nach Ansicht des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz ist das Oberlandautobahn-Urteil des Bundesgerichts «wegweisend für den Moorschutz in der Schweiz». Das Gericht habe auch grundsätzliche Fragen beantwortet, heisst es in einer Mitteilung.

Für künftige Projekte sei beispielsweise geklärt, dass auch unterirdische Streckenabschnitte gegen den Moorlandschaftsschutz verstossen, wenn sie im Tagebau - also in offener Bauweise - erstellt werden müssen.

Kanton ist enttäuscht

Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion nahm den Entscheid des Bundesgerichts «mit grosser Enttäuschung» zur Kenntnis. Das Bundesgericht habe dem Moorschutz eine Priorität eingeräumt, die keine Interessenabwägung mehr zulasse, sagte Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker.

Seine Direktion werde das Urteil genau analysieren, die weiteren Schritte in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) prüfen und dem Regierungsrat einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten. Das Projekt werde sich um Jahre verzögern.

Teilstück soll ins schweizerische Autobahnnetz aufgenommen werden

Nach Ansicht des Kantons Zürich ändert der Bundesgerichtsentscheid zum fehlenden Teilabschnitt der Oberlandautobahn nichts an der Tatsache, dass der gesamte Korridor Brüttiseller Kreuz - Uster Hinwil - Reichenburg als neues Element ins schweizerische Autobahnnetz aufgenommen werden muss.

Im Januar hatte sich der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments für diesen Schritt ausgesprochen und in Aussicht gestellt, das Projekt vom Kanton übernehmen zu wollen. Der Entscheid des Bundesparlaments zum Netzbeschluss steht allerdings noch aus.

(u.a. Urteil  1C_71/2011 vom 12.6.2012)

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