Das Braunkehlchen, der Schlüsselblumen-Würfelfalter oder die kurzflügelige Beissschrecke - sie alle leben am Bachtel. Um diese einmalige Landschaft zeitgemäss zu schützen, hat die Zürcher Baudirektion die Schutzverordnung aus dem Jahr 1967 auf den neusten Stand gebracht.
Der Entwurf der neuen Verordnung liegt ab dem 24. September einen Monat lang öffentlich auf, wie es in einer Mitteilung der Zürcher Baudirektion vom Donnerstag heisst. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes war am Projekt beteiligt.
Die Abhänge des Bachtels und des Allmen im Zürcher Oberland seien landschaftlich besonders reizvoll, schreibt die Baudirektion. Viele selten gewordene Pflanzen und Tiere seien dort zu finden, weshalb die Landschaft einen besonderen Schutz verdiene. Das Gebiet sei zudem Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung sowie ein attraktives Erholungsgebiet.
Die neue Schutzverordnung soll den unterschiedlichen Funktionen des Bachtelgebiets als Wohn-, Land- und Forstwirtschafts-, Naturschutz- und Erholungsgebiet Rechnung tragen. Mit der Teilrevision des kantonalen Richtplans im Jahr 2001 war der Kanton dazu verpflichtet worden, die Schutzverordnung aus dem Jahr 1967 anzupassen.
Der nun vorliegende Entwurf zeige, welche Schutzziele erreicht werden sollten und wie die Bachtellandschaft künftig genutzt werden könne, heisst es in der Mitteilung. Bis zum 23. Oktober kann die Verordnung bei den Gemeindeverwaltungen Dürnten, Fischenthal, Hinwil und Wald sowie bei der Baudirektion in Zürich eingesehen werden.


