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Zug will statische Waldgrenzen

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan in verschiedenen Kapiteln an. Seit 2012 ist es möglich, die Waldgrenzen zu fixieren und eine unerwünschte Ausdehnung des Waldes zu verhindern.

 

 

Der Kanton Zug passt den kantonalen Richtplan in verschiedenen Kapiteln an. Seit 2012 ist es möglich, die Waldgrenzen zu fixieren und eine unerwünschte Ausdehnung des Waldes zu verhindern.

Spätestens wenn eine Bestockung das Alter von 20 Jahren erreicht, wird sie zu Wald im Sinne der Waldgesetzgebung. Gegenüber Bauzonen sind die Waldgrenzen schon heute statisch.

Im Kanton Zug seien dynamische Waldgrenzen heute nicht mehr sinnvoll, schreibt die Zuger Baudirektion. Sie verursachten Abgrenzungsprobleme und einen grossen Aufwand in der Geodaten-Nachführung. Deshalb würden statische Waldgrenzen Sinn machen. Zudem müssen die Gewässerräume grundeigentümerverbindlich auf Stufe Nutzungsplanung festgelegt werden. Der Richtplaneintrag zum Gewässerraum für Fliess- und stehende Gewässer regelt die Umsetzung des Bundesrechts im Kanton Zug. 

Diese Landflächen dürfen nicht zugebaut und nur noch extensiv genutzt werden. Nach der öffentlichen Mitwirkung überarbeitet die Baudirektion die Vorlage zu Handen des Regierungsrats, der die Richtplananpassung schliesslich dem Kantonsrat zum Beschluss unterbreitet.

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