Die Berichterstattung des «Schweizer Bauer» über die Partikelfilter- pflicht für neu zugelassene Traktoren im Kanton Zug zeigt erste Wirkung. Die Behörden lassen mehr Ausnahmen zu. Doch das Obligatorium bleibt grundsätzlich erhalten.
«Zug fährt Sonderzug bei Filtern», titelte der «Schweizer Bauer» am 29. Dezember. Durch diese Berichterstattung wurden nun offenbar die Verbände aufgeweckt und setzten Druck auf die Zuger Behörden auf, worauf diese die Umsetzung der Partikelfilterpflicht für neue Traktoren ab 1. Januar 2012 nun etwas abmildern. Während im «Faktenblatt Partikelfilterpflicht» vom 14. Dezember 2011 noch von vier Bedingungen die Rede ist, die erfüllt sein müssen, damit eine Ausnahme gewährt wird, verlangt der Kanton Zug in einem Schreiben an alle Zuger Landwirte jetzt noch zwei Bedingungen, unter welchen die Pflicht gilt.
Filterpflicht nicht abgeschafft
Zwar wird die Partikelfilterpflicht für neue Fahrzeuge nicht vollständig abgeschafft, aber etwas aufgeweicht. Während im Faktenblatt, das auf der Homepage des Kantons Zug nach wie vor aufgeschaltet ist, noch die Rede davon ist, dass nur dann ein Fahrzeug ohne Filter gekauft werden darf, wenn ein vergleichbares Konkurrenzprodukt mit Partikelfiltersystem auf dem Markt nicht erhältlich sei, steht nun im Schreiben Folgendes: «Demzufolge ist der Käufer bei einer Neuanschaffung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen bei der Marken- und Typwahl grundsätzlich frei. Soweit der entsprechende Hersteller ein Partikelfilter- oder gleichwertiges System anbietet, ist dieses System zu wählen.» Es heisst im Übrigen auch nichts mehr davon, dass fabrikneue Fahrzeuge ohne serienmässigen Partikelfilter nachgerüstet werden müssen, insofern eine vom Werk homologierte Nachrüstung erhältlich ist.
Kritik an «Schweizer Bauer» ist unberechtigt
Im Schreiben, das von Regierungsrat Heinz Tännler (SVP), Josef Murer, Präsident des Zuger Bauernverbandes, sowie Philipp Freimann, Präsident Verband für Landtechnik Zug, unterschrieben ist, wird hingegen auch behauptet, dass der «Schweizer Bauer» den Sachverhalt nicht in allen Teilen korrekt wiedergegeben habe. Namentlich treffe es nicht zu, dass im Kanton Zug ab Neujahr land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet werden müssten. Doch dieser Vorwurf ist nicht berechtigt. Denn der «Schweizer Bauer» schrieb ganz klar, dass der Kanton Zug die Partikelfilterpflicht so auslege, «dass im Prinzip jedes neu zugelassene landwirtschaftliche Fahrzeug einen Partikelfilter haben muss». Es stand nirgends, dass vor dem 1. 1. 2012 zugelassene Fahrzeuge nachgerüstet werden müssten.
Hingegen sieht das auf der Homepage des Kantons Zug immer noch aufgeschaltete «Faktenblatt Partikelfilterpflicht» ganz klar eine Nachrüstungspflicht für ab 1. 1. 2012 beschaffte Fahrzeuge vor, sofern eine Nachrüstung mit einem «konformitätsgeprüften Partikelfiltersystem gemäss der Bafu-Filterliste» möglich sei. Die Frage ist, ob in Zukunft das Faktenblatt oder neu das Schreiben an alle Landwirte gilt?