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«Zuger Kirschtorte» neu in der EU geschützt

sda |

 

Die Bezeichnungen «Zuger Kirschtorte», «Jambon cru du Valais» und «Lard sec du Valais» sind neu in der EU geschützt. Darüber haben sich die Schweiz und die EU geeinigt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Montag mitteilte.

 

Bei den drei Schweizer Bezeichnungen handelt es sich um geschützte geografische Angaben (GGA). Damit lassen sich laut BLW traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.

 

Somit sind nun auch neu diese drei Schweizer Produkte «in der EU gegen jegliche Nachahmung oder missbräuchliche Verwendung geschützt». Im Gegenzug «schützt die Schweiz rund 77 neue EU-Bezeichnungen».

 

Der Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Nur für die «Zuger Kirschtorte» gilt noch eine Übergangsfrist von zwei Jahren: So lange darf die Bezeichnung in der EU noch verwendet werden.

Seit dem 1. Dezember 2011 schützen die Schweiz und die EU ihre GGA sowie geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) im Rahmen des Landwirtschaftsabkommens gegenseitig.

 

 

 

 

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