In der Stadt Zug formiert sich Widerstand gegen die Umbenennung eines Plätzchens in Kirschtorten-Platz. Ein Anwalt, der seine Adresse wohl in Kirschtorten-Platz umbenennen müsste, hat Einsprache eingereicht.
Mit einer Petition will der Anwalt dem Zuger Stadtrat zudem zeigen, dass er mit seiner Ablehnung nicht alleine ist. Er bestätigte eine entsprechende Meldung der «Neuen Zuger Zeitung» vom Freitag.
«Lokales Kulturgut»
Die ganze Sache sei imageschädigend für die Stadt Zug, ist er überzeugt. Es sei problematisch, einen Platz zugunsten eines Produktes umzubenennen. Und dann sei es auch noch alkoholhaltig. Dafür Werbung zu machen, sei wohl nicht sinnvoll, sagte er.
Die Stadt Zug will mit der Umbenennung einem Wunsch der Bäcker und Konditoren nachkommen und «das lokale Kulturgut in der Öffentlichkeit stärken». Es ist denn auch kein Zufall, dass in unmittelbarer Nähe zum künftigen Kirschtorten-Platz gleich mehrere Konditoreien zu finden sind.
«Wortungetüm»
Ursprünglich wollte der Zuger Stadtrat den Teil des Platzes, der heute noch zum Bundesplatz gezählt wird, ohne Einbezug der Öffentlichkeit umbenennen. Der Anwalt forderte jedoch erfolgreich, die Umbenennung auszuschreiben - wie es das neue Zuger Geoinformationsgesetz auch verlangt.
Im Dezember wurde die Umbenennung schliesslich im Amtsblatt publiziert. Die Frist für Einsprachen läuft noch bis am 28. Januar. Der Kirschtorten-Platz bereitet bis jetzt nicht nur dem Anwalt Zahnschmerzen, sondern auch der städtischen Nomenklaturkommission. Ihrer Ansicht nach ist der Name ein «Wortungetüm».
Die IG Chriesi macht zum Artikel der SDA folgende Anmerkungen:
1. Im Lead wird vermerkt, dass der ansässige «Anwalt wohl seine Anschrift umbenennen» müsste. Das stimmt nicht, niemand am besagten Platz muss seine Adresse ändern.
2. Das von der Nomenklaturkommission bemängelte Wort-Ungetüm bezog sich auf den «Zuger Kirschtorten Platz» (3 Wörter). Dem hat der Stadtrat schon 2014 entsprochen und den Namen damals auf «Kirschtorten Platz» (2 Wörter) gekürzt.


