Am Dienstag publizierte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Gesuch für Zuger Kirsch und Rigi Kirsch als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB). Damit sollen der gute Ruf und die hohe Qualität der Produkte geschützt werden.
Mit der geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB) sollen traditionelle Produkte, als Beispiel sei der Gruyère genannt, vor Nachahmungen geschützt werden. Um die GUB (respektive AOC) zu erhalten, müssen sich beide Schnäpse an die strengen Anforderungen im Pflichtenheft halten, teilt das BLW in einem Communiqué mit. So dürfen künftig nur noch die kleinfruchtigen Kirschen aus dem Kanton Zug und den umliegenden Gemeinden verarbeitet werden.
Der Zuger Kisch und Rigi Kirsch sind in der Region seit 500 Jahren ein fester Wert. Der gute Ruf hat sich also über Jahrhunderte hinweg entwickelt. Die regionalen Kirschensorten weisen eine „typische“ Mandelnote auf. Seit 150 Jahren würden die Früchte in den bäuerlichen und gewerblichen Brennereien der Region verarbeitet.
Das Register der Schweiz umfasst bis zum heutigen Tag 28 Eintragungen. 19 davon als geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und neun mit einer geschützten geografischen Angaben (GGA oder IGP). Das Gesuch ist im Schweizerischen Handelsblatt publiziert. Personen oder Kantone mit einem schutzwürdigen Interesse haben während drei Monaten Zeit, Einsprache zu erheben.
Die Bezeichungen AOC soll, während einer Übergangsfrist von 5 Jahren, zu Appelation d’Origine Protégée (AOP) umbennt werden.


