Gemäss dem neuem Jagdgesetz legt der Bund mit den Kantonen die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen fest. Zentral ist dabei die Frage, welche Anforderungen an den Herdenschutz gestellt werden und ob diese zumutbar seien. Dies geht aus dem Konzept der RKGK hervor, dass am 10. November 2023 in einer Medienmitteilung vorgestellt wurde.
Je nach Anforderungen an den Herdenschutz bestehe die Gefahr, dass Alpen aufgegeben werden müssten. Dies weil die Schaf- und Ziegenhalter und Halterinnen und ihre Alpen nicht mehr in der Lage seien, diese Anforderungen zu erfüllen. Auch darum wurde das neue Konzept für die Bewirtschaftung von Schaf- und Ziegenalpen erarbeitet.
Hohe Eigenverantwortung
Die RKGK hält fest, dass auch künftig alle Schaf- und Ziegenalpen bewirtschaftet werden und Direktzahlungen erhalten sollten, sofern der Tierschutz gewahrt wird. Dafür seien die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter selbst verantwortlich. Entsprechend sollen sie aufgrund der vermuteten oder tatsächlichen Präsenz von Wölfen selbst die Risiken abschätzen und entscheiden, welche Massnahmen sie umsetzten oder nicht.
Daher sei es auch verständlich und nachvollziehbar, dass Alpen Herdenschutzmassnahmen erst umsetzten, wenn es nötig werde. Mit den ausgewählten Herdenschutzmassnahmen könnten jedoch Konflikte mit bestehenden rechtlichen Grundlagen der Direktzahlungen entstehen.
Umfassende Beratung steht im Zentrum
«Zentral ist, dass die Bewirtschaftenden bei dieser Risikoabschätzung unterstützt werden. Im Vordergrund steht eine umfassende landwirtschaftliche Beratung», hält die RKGK in ihrem neuen Konzept fest. Die Beratung diene dazu, individuelle Lösungen für die jeweilige Alp zu definieren. Damit werde gewährleistet, dass alpspezifisch zwischen zumutbaren und nicht-zumutbaren Schutzmassnahmen unterschieden werde.
Eine umfassende Beratung gehe aber noch weiter: Fragen zur Strategie der zukünftigen Alpbewirtschaftung, zu den gesömmerten Tierkategorien und zur Wahl der angemessenen Herdenschutzmassnahmen würden miteingeschlossen.
Übernachtungsplätze
Als Mindestanforderung zum Schutz ihrer Tiere vor Wolfsrissen haben alle Alpen ein Notfallkonzept zu erstellen, respektive Notfallmassnahmen zu planen und bei Bedarf umzusetzen. Laut dem präsentierten Konzept sollen auch neue Herdenschutzmassnahmen zugelassen werden.
In der Schweiz sind als Herdenschutzhunde vor allem Pyrenäenberghunde (im Bild) und Maremmano Abruzzese im Einsatz. Sie bieten einiges an Konfliktpotential.
zvg
Als Alternative zu den Herdenschutzhunden und den Herdenschutzzäunen soll auch die «Ständige Behirtung mit geschützten Übernachtungsplätzen respektive geschützten Schlechtwetterweiden» als Herdenschutzmassnahme eingeführt werden. Herdenschutzhunde können wegen ihres Konfliktpotentials nicht überall eingesetzt werden. Und Herdenschutzzäune können wegen der Topographie oftmals nicht zum Einsatz kommen.
Zudem kann es bei einem ausschliesslichen Einsatz von Herdenschutzzäunen (insbesondere Kunststoffweidenetze) vermehrt zu Konflikten mit wildlebenden Tieren kommen. «Mit der ständigen Behirtung mit geschützter Übernachtungsweide / Schlechtwetterweide können mehr Alpen und damit auch mehr Nutztiere zumutbar geschützt werden», wird im neuen Konzept zuletzt festgehalten. Das Konzept wurde vom Büro Alpe GmbH im Auftrag der Regierungskonferenz der Gebirgskantone erstellt.