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«Zum Leidwesen der Bauern geschieht nichts»

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Das Stagias-Wolfsrudel in der Surselva GR darf trotz elf gerissener Schafe nicht verkleinert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Entscheid des Bundesamts für Umwelt bestätigt. Der Bündner Bauernverband zeigt sich enttäuscht.

 

In der Surselva gibt es drei Wolfsrudel. Das Stagias-Rudel bei Disentis und Sedrun wurde 2020 bestätigt. Und es sorgte in den vergangenen Monaten immer wieder für Schlagzeilen wegen Rissen an Nutztieren.

 

Nicht alle gerissenen Tiere berücksichtigt

 

Das Rudel besteht gemäss Bundesverwaltungsgericht aus zwei Elterntieren und sechs im Jahr 2021 geborenen Welpen. Im vergangenen Sommer rissen die Elterntiere elf Schafe. Um weitere Risse zu verhindern, beantragte der Kanton Graubünden beim Bafu die Bewilligung für den Abschuss von drei Jungtieren. Das Bundesamt lehnte ab, weshalb der Kanton ans Bundesverwaltungsgericht gelangte. 

 

Dieses lehnte den Antrag aus dem Kanton Graubünden ab. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil die Sichtweise des Bundesamts für Umwelt (Bafu), wonach nicht alle elf gerissenen Schafe bei der Bemessung des Schadens berücksichtigt werden können.

 

Gericht stützt Bund

 

Diese gerissenen Schafe müssen gegen Angriffe durch Wölfe geschützt worden sein, beispielsweise durch Elektrozäune und Herdenhunde, wie das Bundesverwaltungsgericht schreibt.

 

Damit ein solcher Schutz als wirksam erachtet werden könne, müssten die Schafe eine räumlich kompakte Einheit bilden. Als Richtwert gelte, dass sich eine Herde tagsüber auf einer Fläche von maximal 20 Hektaren und nachts von 5 Hektaren aufhalten müsse.

 

Uneinigkeit um Fläche

 

Nicht einig waren der Kanton Graubünden und das Bafu darüber, wie die Fläche von 5 Hektaren zu berechnen ist. Eine gefestigte Praxis dafür gibt es laut Bundesverwaltungsgericht nicht. Es folgt jedoch der Sicht des Bundes, wonach die als geschützt geltende Fläche nicht nur in Richtung eines gerissenen Schafes ausgedehnt werden könne. Das vorliegende Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. 

 

Beim Bündner Bauernverband kann man die Argumentation nicht nachvollziehen. «Obwohl die gesetzliche Voraussetzung von zehn gerissenen Tieren innerhalb von vier Monaten gegeben ist, um das Stagias-Wolfrudel zu reduzieren, geschieht zum Leidwesen der Bündner Landwirtschaft einmal mehr nichts», schreibt der Verband am Sonntag in einer Mitteilung.

 

Reglement in Praxis nicht anwendbar

 

Die Fachexperten des Kantons seien sich einig gewesen, dass zumindest 10 Tiere regelkonform geschützt gewesen seien. Der Bündner Bauernverband übt deshalb harsche Kritik an den Bundesbehörden: «Die BAFU-Beamten im weit entfernten Bern haben jedoch lediglich acht regelkonform geschützte Schafe angerechnet und nun sogar noch vor Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.»

 

Für den Verband ist das «bis in Absurdum geführte Reglement», ab wann ein Schaf als geschützt gilt, ein rein theoretisches Konstrukt ist und in der Praxis schlicht nicht anwendbar. Er hofft deshalb auf schnell in Kraft tretende Revision des Jagdgesetzes.

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