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Zurückhaltung bei Ökoausgleich

Ein Postulat im Grossen Rat forderte die Aargauer Regierung auf, Fruchtfolgeflächen bei ökologischen Ausgleichsmassnahmen zu schonen. Der Vorstoss wurde entgegengenommen.

 

 

Ein Postulat im Grossen Rat forderte die Aargauer Regierung auf, Fruchtfolgeflächen bei ökologischen Ausgleichsmassnahmen zu schonen. Der Vorstoss wurde entgegengenommen.

Aber gleichzeitig wurde dieser zur Abschreibung beantragt – weil das Anliegen grundsätzlich anerkannt, aber kein zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen wird. Unter den kantonalen Projekten sind nur Strassenbauten und Wasserbauprojekte von der Pflicht zum ökologischen Ausgleich betroffen, wobei bei Hochwasserschutzprojekten der ökologische Ausgleich in der Regel bereits in die für die Schutzmassnahmen erforderlichen Flächen integriert ist. Nicht abschliessend genannt werden Infrastruktur- und Freizeitanlagen in Nichtbauzonen, Materialabbaustellen und landwirtschaftliche Aussiedlungen. 

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