Für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten ab nächstem Jahr einen Zuschlag von 1,3 Rappen pro Kilowattstunde. Das sind 0,2 Rappen mehr als im laufenden Jahr.
Die Erhöhung hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Der Hauptgrund sei der kontinuierliche Zubau von neuen Analgen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien, schreibt das Energiedepartement (UVEK).
Die Belastung für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4500 Kilowattstunden steigt damit um 9 Franken auf 58.50 Franken pro Jahr.
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene Netzzuschlag fliesst in den Netzzuschlagsfonds. Aus diesem werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sowie Einmalvergütungen für kleine Fotovoltaikanlagen finanziert. Auch für die Rückerstattung an Grossverbraucher werden Gelder aus dem Fonds verwendet. 0,1 Rappen pro Kilowattstunde sind für Gewässersanierungsmassnahmen reserviert.
Maximal 1,5 Rappen
Wenn der Netzzuschlag zur Finanzierung nicht mehr ausreicht, kann der Bundesrat ihn erhöhen. Nach dem geltenden Gesetz darf der Zuschlag maximal 1,5 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Künftig soll die Obergrenze nach dem Willen des Bundesrates bei 2,3 Rappen liegen, doch hat das Parlament darüber noch nicht entschieden.
Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mehr als 5 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung können sich den Netzzuschlag teilweise oder vollumfänglich zurückerstatten lassen, wenn sie sich zur Steigerung ihrer Energieeffizienz verpflichten. Für kleine und mittlere Unternehmen ohne Anspruch auf Rückerstattung bedeute die Erhöhung des Netzzuschlags allerdings spürbar höhere Stromkosten, hält das UVEK fest.
Viele neue Anlagen
2016 werden viele neue Anlagen in Betrieb gehen, die im laufenden Jahr eine Finanzierungszusage erhalten. Im April erhielten 2541 Fotovoltaikanlagen eine Förderzusage. Die Warteliste konnte damit bis und mit Anmeldedatum 20. September 2011 abgebaut werden.
Ferner erhalten tausende Betreiber von kleinen Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 30 Kilowatt in diesem und im nächsten Jahr eine Einmalvergütung, die rund 30 Prozent der Investitionskosten abdeckt. 2016 werden dafür 100 Millionen Franken veranschlagt. Im Oktober werden zudem 48 neue Biomasse-, 11 Windkraft- und 82 Kleinwasserkraftwerke in die Förderung aufgenommen.
120 Millionen mehr
Die Auszahlungen aus dem Netzzuschlagfonds belaufen sich im Jahr 2016 laut dem UVEK voraussichtlich auf 843 Millionen Franken. Die Erhöhung des Zuschlags per 1. Januar 2016 führt zu Mehreinnahmen von rund 120 Millionen Franken im Jahr. Nur ein Teil der KEV-Vergütungen wird durch den Netzzuschlagfonds finanziert. Der Rest muss durch Einnahmen aus dem Stromverkauf am Markt gedeckt werden. Da der Strommarktpreis gesunken ist, belasten die KEV-Verpflichtungen den Fonds stärker.