/fileadmin/images/logo.svg

Artikel werden durchsucht.

Zwang zu ARA-Anschluss trotz 70 GVE

Wer mindestens acht Grossvieheinheiten (GVE) hält, darf sein häusliches Abwasser in den Güllekasten leiten. Doch das gilt nur für Rinder und Schweine. Wer Schafe, Ziege oder Pferde hält, muss an die Kanalisation anschliessen

Samuel Krähenbühl |

 

 

Wer mindestens acht Grossvieheinheiten (GVE) hält, darf sein häusliches Abwasser in den Güllekasten leiten. Doch das gilt nur für Rinder und Schweine. Wer Schafe, Ziege oder Pferde hält, muss an die Kanalisation anschliessen

Bio-Bauer Martin Fankhauser aus Zollbrück BE hält 200 Milchschafe, was 50 GVE entspricht. Zusätzlich hält er auf seinem Betrieb mit 31,2 ha auch noch 2000 Legehennen, was weiteren 20 GVE entspricht. Doch trotzdem wollen ihn die Behörden nun zwingen, sein häusliches Abwasser in die Abwasserreinigungsanlage (ARA) zu leiten. 

Nur Rind und Schwein

Der Grund ist bürokratischer Natur: Gemäss Artikel 12 des Gewässerschutzgesetzes darf nur in einem Landwirtschaftsbetrieb «mit erheblichem Rindvieh- und Schweinebestand» das häusliche Abwasser zusammen mit der Gülle landwirtschaftlich verwertet werden. Fankhausers halten aber nicht Schweine oder Kühe und müssten deshalb trotz insgesamt 70 GVE ihr häusliches Abwasser in die Kanalisation leiten.

Dies, obschon es eigentlich nicht zu viel, sondern zu wenig Flüssigkeit im Güllekasten hat. «Der Schafmist kommt vom Stall in den Mistplatz. Er wird auf dem Mistplatz gelagert. Wenn er angerottet ist, kommt er in den Güllekasten und wird mit Wasser angerührt», berichtet Fankhauser. Im Sommer lasse er sogar den Überlauf der eigenen Quelle in das Güllenloch laufen. «Wir sammeln sämtliches Abwasser der Dächer, um den Mist sinnvoll zu Gülle zu verdünnen», betont er. Auf seinem Betrieb in der Bergzone 2 mit steilen Gelände könne er den Mist nicht mit dem Mistzetter verteilen. «Und wir haben auch keinen Ackerbau. Deshalb brauchen wir Gülle», fügt er an.

Frischwasser in Gülle?

Falls er sein häusliches Abwasser deshalb in Zukunft in die Kanalisation leiten müsse, brauche er zusätzliches Frischwasser, um die Gülle zu verdünnen. «Es kann nicht sein, dass wir 50'000 Franken für einen ARA-Anschluss bezahlen und das Schmutzwasser von zwei Wohnungen in die Kläranlage leiten, während wir dann sauberes Wasser in den Güllekasten leiten», stört sich Fankhauser.

Peter Hofstetter aus Entlebuch LU hat das gleiche Problem. Er hält 240 Milchschafe und damit 60 GVE. Seit 2001 wird die Milch in der hofeigenen Käserei verkäst. «Wir wollten vor zwei Jahren unsere Käserei vergrössern und hätten deshalb nicht nur die Käserei, sondern auch das häusliche Abwasser der Kläranlage anschliessen müssen», so Hofstetter. Wenn man von ihm verlangt hätte, nur die Käserei anzuschliessen, in der er auch zugekaufte Milch verarbeite, dann hätte er das im Grundsatz noch akzeptieren können.

Aber es könne doch nicht sein, dass er nicht nur das Käsereiabwasser, sondern auch das häusliche Abwasser in die Kläranlage schicken müsse. Mit seinem Mähweidenbetrieb brauche er 1000m3 Gülle pro Jahr. Und es könne ja nicht sein, dass er Quellwasser in den Güllekasten leiten müsse, während das häusliche Abwasser in die Kläranlage geleitet würde. «Wir konnten unsere Käserei deshalb nicht erweitern», erklärt er.

Schafhalter diskriminiert

Für Hofstetter ist deshalb klar: «Wir Milchschafhalter werden diskriminiert. Ein Mutterkuhhalter, der seine Tiere auf Tiefstreu hält, der hat nicht mehr Gülle als wir.» Diese absurde Regelung müsse man deshalb anpassen, fordert er. Genau dies will nun Nationalrat Andreas Aebi (SVP, BE) mit einer Motion anstreben. Er verlangt darin, dass die Bestimmung, wonach nur Rinder- und Schweinehalter ihr häusliches Abwasser nicht in die Kläranlage leiten müssten, geändert wird. Neu sollen demnach generell acht GVE dafür ausreichen  – unabhängig von der Gattung der Tiere.

«Die Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden hat sich in den letzten 20 Jahren stark verändert und findet heute zunehmend auf Betrieben mit einer grösseren Anzahl Tiere statt», argumentiert Aebi. Es gebe deshalb keinen Grund mehr, die entsprechende Bestimmung nur auf Rind- und Schweinehaltungen zu beschränken.

    Das Wetter heute in

    Umfrage

    Geht Ihr an die Olma?

    • Ja:
      29.63%
    • Nein:
      61.9%
    • Weiss noch nicht:
      8.47%

    Teilnehmer insgesamt: 378

    Zur Aktuellen Umfrage

    Bekanntschaften

    Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?