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Zweite Moutier-Abstimmung steht an

 

Noch nie ist in der Schweiz für einen Urnengang ein grösserer Aufwand betrieben worden. Bei der Wiederholung der kommunalen Abstimmung zur Kantonszugehörigkeit von Moutier BE am 28. März spielt der Bund eine Schlüsselrolle.

 

Bereits die erste Abstimmung vom Juni 2017 war von Beobachtern des Bundes begleitet worden. Nun übernimmt die Eidgenossenschaft eine noch wichtigere Rolle in der laut Bundesamt für Justiz (BJ) «zweifellos komplexesten je in der Schweiz durchgeführten Abstimmung».

 

Denn beim zweiten Anlauf – darin sind sich alle Beteiligten einig – darf nichts mehr schiefgehen. Die erste Abstimmung war nachträglich gerichtlich annulliert worden. Den Gemeindebehörden wurden irreführende Propaganda und Mängel bei der Abstimmungsorganisation vorgehalten.

 

Das BJ übernimmt diesmal eine aktivere Rolle. So erhalten die Stimmberechtigten ihr Abstimmungscouvert nicht von den Gemeinde, sondern direkt aus Bundesbern zugesandt. Als Vorsichtsmassnahme gegen Fälschungen werden Stimmrechtsausweis und Stimmzettel zudem mit einem Wasserzeichen versehen.

 

Wer brieflich abstimmen will, schickt sein Couvert entweder zurück nach Bundesbern oder wirft es in einen vom BJ versiegelten Behälter im Rathaus von Moutier ein. Darüber hinaus darf die Stimmabgabe nur im Abstimmungslokal erfolgen. Dort werden erneut sechs Bundesbeobachter die Abläufe überwachen.

 

Knackpunkt Stimmregister

 

Unter besonderer Beobachtung steht das Stimmregister, nachdem beim ersten Urnengang Vorwürfe zu Abstimmungstourismus laut geworden waren. Im Rahmen einer systematischen Kontrolle haben mehrere hundert Personen einen Fragebogen zu ihrem politischen Wohnsitz erhalten. Strittige Fälle werden unter Vermittlung des Bundes geklärt.

 

Post erhalten haben auch die Alters- und Pflegeheime. In einem Brief erinnert das Bundesamt für Justiz die Heime an die Vorschriften im Umgang mit dem Abstimmungsmaterial. So muss die Abgabe der Couverts an die Bewohnerinnen und Bewohner minutiös protokolliert werden, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.

 

In einigen Heimen und Institutionen werden die Beobachter des Bundes den Pensionären die Abstimmungsunterlagen gar eigenhändig überbringen sowie Gebrechliche, wo nötig und erwünscht, bei der Stimmabgabe unterstützen.

 

Um Zurückhaltung bemüht

 

Vier Wochen vor dem Urnengang ist in Moutier wenig von einer emotionalen Abstimmungskampagne zu spüren. Die beiden Lager – Projurassier und Berntreue – bemühen sich um Zurückhaltung. Kommt dazu, dass wegen der Corona-Massnahmen weder Podien noch Grossaufmärsche wie in der Vergangenheit möglich sind.

 

Die Argumente für ein Ja oder Nein zu einem Kantonswechsel bleiben dieselben wie 2017: Die Separatisten sehen bessere Perspektiven im Kanton Jura, mit dem sie sich auch emotional verbunden fühlen. Die Gegner eines Kantonswechsels befürchten Jahre der Unsicherheit aufgrund der bei einer Trennung von Bern nötigen Güteraufteilung.

 

Angesichts des knappen Resultats der ersten Abstimmung – Ja zum Kantonswechsel mit nur 137 Stimmen Unterschied – versuchen beide Seiten, Unentschlossene und Neuwähler auf ihre Seite zu ziehen. Dabei setzen die Komitees auf klassische Instrumente wie Flyer, Leserbriefe und Präsenz in den sozialen Medien.

 

Die beide Kantonsregierungen von Bern und Jura haben sich im Rahmen der Tripartiten Jurakonferenz unter der Leitung von Bundesrätin Karin Keller-Sutter verpflichtet, auf jegliche proaktive Kampagne zu verzichten und vor der Abstimmung nicht nach Moutier zu reisen.

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