Die Umweltschutz-organisation Helvetia Nostra ist auch in Graubünden mit einer Beschwerde gegen ein Bauprojekt mit Zweitwohnungen abgeblitzt. Das Verwaltungsgericht verweigerte dem Tochterverein der Fondation Franz Weber die Beschwerde-legitimation.
Das Gericht in Chur entschied gleich wie im Oktober bereits das Walliser Kantonsgericht bei einer Beschwerde von Helvetia Nostra gegen ein Bauprojekt. In Graubünden hatte die Umweltschutzorganisation eine von einer Gemeinde ausgestellte Baubewilligung angefochten, wie aus dem am Mittwoch publizierten Gerichtsurteil hervorgeht.
Nicht auf Beschwerde eingetreten
Helvetia Nostra argumentierte, beim Bauprojekt handle es sich um Zweitwohnungen in einer Gemeinde mit einem Ferienwohnungsanteil von über 20 Prozent. Nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative durch Volk und Stände am vergangenen 11. März dürfe das Projekt nicht mehr bewilligt werden.
Das Gericht aber trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein: Bei der Beschwerde sei keine konkrete Bundesaufgabe betroffen, bei deren Erfüllung das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler zu schonen oder zu erhalten seien, lautet die Argumentation.
1430 Einsprachen schweizweit
Wie Fabian Dreher von der Fondation Franz Weber/Helvetia Nostra auf Anfrage sagte, wird sich wahrscheinlich das Bundesgericht mit den Beschwerden beschäftigen müssen. Vermutlich zieht Helvetia Nostra das Walliser Urteil nach Lausanne weiter, weil die Prüfung bei jenem Fall am weitesten fortgeschritten ist.
Insgesamt gegen 1430 Bauprojekte in Gemeinden hat Helvetia Nostra schweizweit Einsprache erhoben. Die meisten, über 900, wurden im Kanton Wallis eingereicht. In Graubünden sind es rund 200. Der Verein Helvetia Nostra verfügt nach eigenen Angaben über das Verbandsbeschwerderecht.