Die Rechtslage bezüglich der Wolfsabschüsse in den Kantonen Graubünden und Wallis ist derzeit durch gerichtliche Entscheidungen geprägt. Im November 2023 ordneten die Kantone Graubünden und Wallis den präventiven Abschuss von Wölfen an. Allerdings haben Umweltverbände Klagen eingereicht und Gerichte haben aufschiebende Wirkung gewährt, was bedeutet, dass die Wolfsabschüsse bei 7 Rudeln bis zu einem Urteil untersagt sind.
Das Bundesverwaltungsgericht muss über die Angelegenheit entscheiden. Und das Ende der proaktiven Wolfsregulierung war auf den 31. Januar 2024 festgelegt. Sowohl Graubünden als auch Wallis haben die aufschiebende Wirkung akzeptiert, während das endgültige Urteil aussteht.
Mitte Dezember musste das Wallis die Einstellung der Abschüsse für die Wolfsrudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables anordnen. Im Kanton Graubünden sind von der aufschiebenden Wirkung die Wolfsrudel Stagias, Vorab, Jatzhorn und Rügiul betroffen.
Ein rasches Urteil gefordert
Ein rasches Urteil fordert nun der Verein «Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren» in ihrem Brief. Durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, der Beschwerde der Umweltschutzverbände die aufschiebende Wirkung nicht zu entziehen, könne die vorgesehene Wolfsregulation nicht vollständig ausgeführt werden.
Das Schreiben geht auf einzelne Punkte der Begründung der Umweltverbände für ihre Beschwerde und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ein. Hier sind die zentralen Punkte zusammengefasst:
1. «Traditionelle Landwirtschaft beeinträchtigt»
Der VSLvGRT kritisiert die Argumentation des Gerichts, wonach Wolfsabschüsse zu irreversiblen Schäden führen könnten. Er betont, dass die rasant wachsende und unkontrollierte Wolfspopulation die traditionelle Landwirtschaft mit der Nutzung der Frühjahrs- und Herbstweiden sowie der Alpwirtschaft während der Sommermonaten beeinträchtigt. Mit einem Anstieg von 15 auf 34 Wolfsrudel zwischen Ende 2021 und Ende 2023 habe sich die Situation verschärft. Der Verein sieht in der Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgrund der Wolfpräsenz auch einen Schaden für die Biodiversität.
Das Aufkommen der Alpwirtschaft führte zu einer Zunahme der Pflanzenvielfalt in den Schweizer Alpen.
Christoph Schwörer
2. «Wolfsregulation ist kein Massaker»
Der Verein verteidigt die Abschussverfügungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) als notwendige Regulation. Die vom BAFU bewilligten Abschussverfügungen sehen vor, 11 Wolfsrudel bis Ende Januar 2024 zu eliminieren. Dies wird als entscheidend angesehen, um die Wolfspopulation zu regulieren und Schäden an Nutztieren zu minimieren. Der Verein widerspricht der Bezeichnung dieser Massnahmen als «Massaker» und betrachtet sie als unverzichtbare Regulierung. Er rechnet vor, dass sich bis Ende Jahr 2024 in der Schweiz mindestens um die 40 Wolfsrudel aufhalten werden, wenn nicht weiter reguliert werden kann. Die Schweiz würde laut zitierten Studien prozentual mit seiner Fläche aber bereits mit 12 Rudeln für den Erhalt des Wolfes in Europa mehr als genug beitragen.
3. «Schutzmassnahmen sind nicht unzureichend»
Der VSLvGRT weist die Aussage zurück, dass Herdenschutzmassnahmen unzureichend seien. Er hebt hervor, dass beträchtliche finanzielle und personelle Anstrengungen unternommen wurden. Laut dem Verein bedeuten die im 2023 vom Bund gesprochenen 13,5 Millionen Franken für die Herdenschutzmassnahmen, wenn von 300 Wölfen ausgegangen wird, einen Kostenaufwand von 45‘000 Franken pro Wolf und Jahr. Der Verein betont, dass topografische Gegebenheiten manche Weiden und Alpen für den Schutz ungeeignet machen und dass geschützte Wiesen und Weiden vermehrt von Wölfen umgangen werden. Der Wille von Seiten der Landwirtschaft – und vermeidlich auch von politischer Seite – noch mehr für den Herdenschutz zu tun, sei ausgeschöpft.
«Sehr besorgt und enttäuscht»
«Aufgrund der dargelegten Ausführungen sind wir sehr besorgt und enttäuscht über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes. Der Verein fordert das Bundesverwaltungsgericht deshalb auf, möglichst umgehend die Beschwerde der Umweltschutzverbände zu behandeln», so Georges Schnydrig, Co-Präsident vom VSLvGRT.
Es müsse, so der VSLvGRT, dringend sichergestellt werden, dass ohne weitere Verzögerungen gemäss dem Jagdgesetz die weiteren Regulierungen im Jahr 2024 unverzüglich durchgeführt werden könnten.
-> Das Schreiben kann unter diesem Link abgerufen werden.
Weiter Infos zum Thema
In einem auf «schweizerbauer.ch» erschienenen Artikel anlässlich des Neujahrsanlasses der Landwirtschaftskommission «Die Mitte Kanton Luzern» in Hildisrieden stand der Wolf ebenfalls im Zentrum. Am Anlass gab der Biologe Marcel Züger Antworten zum Thema «Wolf und Biodiversität». Wenn Sie sich einen Überblick der rechtlichen Lage der Wolfsabschüsse verschaffen möchten, können Sie in den bereits veröffentlichten Artikeln mehr darüber erfahren:
Die Artikel zum Thema:
Wolf: Bund bewilligt Abschuss von 12 Rudeln
Naturschützer stoppen Wolfsjagd
Zudem ist der Wolf sehr scheu vor allem beim Menschen. Da die Schafe keine flucht Tiere sind, ist es eine leichte Beute für sie.
Mit Herdenschutzhunde und Einzäunungen kann man sehr viel erreichen. Zudem wird nie darüber gesprochen wie viele Schafe in den Tot stürzen, oder durch Hufkrankheiten etc. sterben. Es sind auf jeden Fall deutlich mehr.
Wenn Hobbi dann passt besser auf eure Fiecher auf, dafūr erhaltet ihr von uns Steuerzahlern Subventionen.
viellelcht einfach mal mit einem bauern reden, der tiere durch den wolf verloren hat bevor du solche kommentare von dir gibtst....