«Burglind» hat in grossen Teilen der Schweiz erhebliche Schäden in den Wäldern verursacht. Der Kanton Bern sieht nun die Waldfunktion in Gefahr und befürchtet ein erhöhtes Borkenkäferrisiko. Um dem entgegen zu wirken bewilligt der Regierungsrat die nötigen Zusatzarbeiten mit Beiträgen im Umfang von 7,2 Mio. Franken, heisst es in einer Mitteilung.
«Burglind» und weitere Winterstürme hätten im Kanton Bern zu erheblichen Waldschäden geführt. Die gesamte Sturmholzmenge betrage nach Schätzungen des Amts für Wald etwa 400‘000 Kubikmeter.
Das grösste Risiko liege in der Massenvermehrung von Borkenkäfern auf geschädigten Fichten. Diese könnten auch gesunde Baumbestände befallen und Schutzwälder zum Absterben bringen. Um den Wald davor zu schützen, seien Massnahmen dringend.
Massenvermehrung verhindern
Der Regierungsrat hat laut Mitteilung einen Kredit im Umfang von 7,2 Mio. Franken bewilligt, damit die nötigen Arbeiten zur Behebung der Waldschäden rasch initiiert und ausgeführt werden können. Im Mittelpunkt würden die Forstschutzmassnahmen stehen.
Diese dienen der Erhaltung wichtiger Schutzwälder, die Siedlungen vor Naturgefahren schützen. Das Hauptziel dabei sei, eine Massenvermehrung des Borkenkäfers zu verhindern. Über 90 Prozent der bewilligten Mittel fliessen in die Aufrüstung der Primärschäden in den entsprechenden Wäldern, heisst es.
Vermarktung von Sturmholz fördern
Weiter unterstütze der Kanton flankierende Massnahmen, um die Forstschutzmassnahmen sicher und professionell auszuführen. Dies geschehe mit Beiträgen an Arbeitssicherheitskurse, um Unfälle bei der gefährlichen Sturmholzaufarbeitung zu vermeiden.
Weiter seien auch Kantonsbeiträge an Waldbesitzerorganisationen vorgesehen. Die Regierung wolle damit die gemeinschaftliche Organisation der nötigen Waldarbeiten und der Vermarktung des Sturmholzes fördern.
Zeit drängt
Da das Sturmereignis ohne rasches Handeln grössere Folgeschäden nach sich ziehen könne, soll der Grossteil der Sturmholzaufrüstung bis Mitte 2018 abgeschlossen sein. Der Forstdienst müsse die notwendigen Massnahmen umgehend anordnen.
Auch die Waldbesitzerorganisationen seien auf die rasche Zusicherung der finanziellen Unterstützung angewiesen, um die konkreten Arbeiten umsetztn zu können. Aufgrund der hohen Dringlichkeit könne der Regierungsrat abschliessend über die Kantonsbeiträge beschliessen.
Er stützt sich dabei auf Artikel 37 des Kantonalen Waldgesetzes, der damit seit seiner Einführung bei der letzten Teilrevision erstmals angewendet wird. Rund 40 Prozent des Kredits wird voraussichtlich der Bund tragen, der sich im Rahmen der NFA-Programme an den Kosten der Massnahmen beteiligt.