Artikel: SBV reicht Beschwerde ein

Wegen des Sonntagszeitung-Artikels "Skandalöse Zustände auf Schweizer Bauernhöfen" reicht der Schweizer Bauernverband (SBV) Beschwerde beim Presserat ein. Der Artikel sei eine ungerechtfertigte Pauschalverurteilung.

Wegen des Sonntagszeitung-Artikels "Skandalöse Zustände auf Schweizer Bauernhöfen" reicht der Schweizer Bauernverband (SBV) Beschwerde beim Presserat ein. Der Artikel sei eine ungerechtfertigte Pauschalverurteilung.

«Skandalöse Zustände auf Schweizer Bauernhöfen» und «Tausende von Bauern verstossen gegen den Tierschutz» – so lauteten die Schlagzeilen in den Zeitungen der Tamedia-Gruppe. 

Tierschutz und Tierwohl seien für den Bauernverband wichtige Themen, schreibt er in einer Mitteilung. Der SBV erwarte grundsätzlich, dass die Bauernbetriebe die Gesetze einhielten und akzeptiere weder grobe Verstösse noch wiederholte Vergehen. Die Berichterstattung im Artikel und in den Folgeartikeln der Tamedia-Gruppe sind aus Sicht des SBV jedoch verzerrend und werden den Fakten nicht gerecht.

Bei 10'647 Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben im Jahr 2018 wurden bei knapp 87 Prozent keinerlei Tierschutz-Mängel festgestellt, wie es weiter heisst. Bei 613 Fällen war eine Strafanzeige nötig. Das sei unschön und eine hohe Zahl, so der Bauernverband. Es seien aber nicht Tausende von Bauernbetrieben, sondern 1,3 Prozent der Tierhalter. Ebenso wenig könne man daraus auf generell skandalöse Zustände auf den Schweizer Bauernhöfen schliessen.

Die Pauschalverurteilung sei ein Schlag ins Gesicht der grossen Mehrheit der Bauernfamilien. Aus diesem Grund reicht der SBV eine Beschwerde beim Presserat ein.

«SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» haben Verstösse von Bauern gegen den Tierschutz untersucht. Im vergangenen Jahr sind 613 Halter und Händler von Nutztieren verurteilt worden, weil sie das Tierschutzgesetz verletzt hatten. Die beiden Sonntagszeitungen aus dem Hause Tamedia erhielten vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Einblick, wie viele Betriebe Kürzungen der Direktzahlungen hinnehmen mussten. 2017 kam es bei 7398 Betrieben zu Kürzungen wegen Tierschutzverstössen. 

Das entspricht jedem siebten Hof mit Direktzahlungen. Das heisst aber auch, dass 85 Prozent der Betriebe sich an die Regeln halten. Dieser Fakt wird in den Artikeln nur beiläufig erwähnt. Im Gegenteil, die Sonntagszeitung titelt: «Skandalöse Zustände auf Schweizer Bauernhöfen»Insgesamt stellten die Kontrolleure bei den 7398 Betrieben 21’250 Mängel fest, diese umfassten falsche Flächenangaben bis Verfehlungen im Tierschutz. Die Zeitungen untersuchten in der Folge die Verstösse beim Tierschutz. 2018 lagen Mängel beim qualitativen Tierschutz von Rindern (3905) erster Stelle. Dahinter folgten Verstösse im Umgang mit Weidetieren (1903). Bei 1298 Fällen ging es um fehlerhafte Dokumente.

Die Sonntagszeitungen recherchierten auch in den Strafbefehlen. Im vergangenen Jahr wurden 613 Bauern oder Tiertransporteure wegen Verletzungen des Tierschutzgesetzes verurteilt. Diese Fälle haben die beiden Zeitungen analysiert. blu

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