«Landfrauenküche»: Beschwerde wegen Diskriminierung abgewiesen

Ein Zuschauer kritisiert die SRF-Sendung «Landfrauenküche» scharf. Das Format lasse seit Jahren ausschliesslich Frauen als Kandidatinnen zu und schliesse systematisch Männer aus. Damit würden traditionelle Rollenbilder zementiert. Die Ombudsstelle der SRG kommt zu einem anderen Schluss.

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Darf ein Fernsehformat ausschliesslich Frauen zeigen? Oder verstösst das gegen das Gleichstellungsgebot? Mit dieser Frage wandte sich ein Zuschauer in einer Beschwerde gegen die SRF-Sendung «SRF bi de Lüt – Landfrauenküche».

Schon der Titel der Sendung mache deutlich, dass nur Frauen teilnehmen können. Dadurch würden Kochen, Haushalt und Gastgeberschaft implizit als weibliche Aufgaben dargestellt. Für einen gebührenfinanzierten Sender sei dies problematisch, argumentiert der unzufriedene Zuschauer. Die Ombudsstelle der SRG sieht das anders. 

«Reproduktion traditioneller Rollenbilder»

In der Sendung treten sieben Bäuerinnen aus verschiedenen Regionen der Schweiz gegeneinander an. Jede Kandidatin lädt die Mitbewerberinnen auf ihren Hof ein, serviert ein Drei-Gänge-Menü und gewährt Einblicke in ihren Alltag auf dem Bauernbetrieb. Am Ende küren die Teilnehmerinnen eine Siegerin. Die Sendung verbindet Kochwettbewerb mit Porträt und gewährt Einblicke in eine ländliche Lebenswelt.

Genau diese Ausrichtung kritisiert der Beanstander. In seiner Beschwerde argumentiert er, das Format zeige «Frauen über Jahre hinweg ausschliesslich als Protagonistinnen», während andere Geschlechter «faktisch ausgeschlossen bleiben». Diese Darstellung sei nicht zufällig, sondern strukturell angelegt und verfestige traditionelle Rollenbilder.

Zudem hätten öffentlich-rechtliche Medien eine besondere Verantwortung. «Öffentlich-rechtliche Sender prägen normative Vorstellungen von Realität und beeinflussen damit aktiv gesellschaftliche Rollenvorstellungen», schreibt der Beschwerdeführer.

-> Landfrauenküche-Finale: Was für eine Frau

SRF weist Kritik zurück

Die Redaktion von SRF weist diese Kritik zurück. Die «Landfrauenküche» sei ein klar definiertes Unterhaltungsformat, das bewusst einen bestimmten Ausschnitt der Realität abbilde. «Die Sendung erhebe nicht den Anspruch, alle gesellschaftlichen Rollenbilder ausgewogen darzustellen, sondern fokussiere bewusst auf eine spezifische Gruppe», heisst es im Bericht der Ombudsstelle.

Andere Sendungen zeigten Männer beim Kochen oder seien für alle Geschlechter offen. Als Beispiel nennt SRF das Format «Mini Chuchi, dini Chuchi». Auch inhaltlich habe sich die «Landfrauenküche» über die Jahre verändert. Die Landfrauen würden längst nicht mehr nur als Köchinnen gezeigt. Heute stünden moderne Bäuerinnen und Unternehmerinnen im Zentrum, die Hof, Familie und oft weitere berufliche Tätigkeiten organisieren.  «Die Sendung zeigt starke Frauen, die mit beiden Beinen fest im Leben stehen und diese Hindernisse meistern», schreibt die Ombudsstelle.

-> Vom «Gwunder» zum Titel: Zu Besuch bei der «Landfrauenküche»-Siegerin

Keine «besondere Benachteiligung»

Die Ombudsstelle folgt dieser Argumentation und weist die Beschwerde ab. Zwar könnten Männer nicht als «Landfrauen» teilnehmen. Dennoch liege keine Diskriminierung vor. Eine solche setze eine «besondere Benachteiligung» voraus, die hier nicht gegeben sei. Zudem spiegle die Sendung eine reale ländliche Lebenswelt wider. «Im weit überwiegenden Teil der Bauernfamilien wird das Kochen von Frauen ausgeübt, da die Männer zumeist die körperlich schwerere Arbeit auf dem Feld oder im Wald verrichten.»

Die Ombudsstelle kommt zu dem Schluss, dass die Sendung «Landfrauenküche» weder diskriminierend ist noch gegen das Gleichstellungsgebot verstösst. SRF kann die Sendung also weiterhin als Bühne für Bäuerinnen nutzen. Ob irgendwann doch einmal ein Mann am Herd steht, bleibt damit eine redaktionelle, aber keine rechtliche Frage.

-> Hier können Sie den 10-seitign Schlussbericht der Ombudsstelle nachlesen

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