
Jährlich sollen rund 1500 Zuchtsauen weniger gehalten werden, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen.
Suisag
Um die wiederkehrenden Verwerfungen im Schweinemarkt zu vermeiden, hat der Schweizerische Schweinezucht- und Schweineproduzentenverband Suisseporcs zusammen mit weiteren Akteuren in einer Arbeitsgruppe ein Konzept zur freiwilligen Stilllegung von Zuchtsauenplätzen erarbeitet.
2000 Franken pro Platz
Produzenten sollen eine Entschädigung erhalten. Als Richtwert werden rund 2000 Franken pro Platz vorgeschlagen. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds, der durch Abzüge pro Schlachtschwein gespeist werden soll. Teilnehmende Betriebe verpflichten sich zu klaren Auflagen: In den betroffenen Ställen dürfen 25 Jahre lang keine Schweine gehalten werden, zudem gilt ein zehnjähriges Bauverbot für neue Schweineställe. Jährlich sollen rund 1500 Zuchtsauen weniger gehalten werden, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen. Bei einer Entschädigung von 2’000 Franken pro Platz können für 3 Millionen Franken jährlich 1’500 Zuchtsauenplätze stillgelegt werden. Einem Durchschnittsbetrieb mit 50 Zuchtsauen kann eine Entschädigung in der Höhe von 100’000 Franken in Aussicht gestellt werden.
Suisseporcs mit Präsident Andreas Bernhard will auf Stilllegungsprämien für Zuchtsauenplätze setzen – auch, weil Abnehmer Druck machen und sonst vermehrt Vertragsproduktion drohen könnte. Mehr dazu im Interview -> «Wenn wir schlechte Jahre vermeiden, erreichen wir mit wenig Geld sehr viel»
Das erarbeitete Konzept wird von Proviande unterstützt. «Der Verwaltungsrat begrüsst Massnahmen, die zum Ziel haben, die Produktion besser auf die Nachfrage auszurichten», teilt die Branchenorganisation mit.
Ostschweizer gegen Konzept
Doch das Konzept findet nicht nur Anklang. Die Sektion Ostschweiz von Suisseporcs fordert zusätzliche Abklärungen zum Stilllegungskonzept. Konkret fordert die Sektion die Einsetzung einer breit abgestützten Arbeitsgruppe. Diese soll sich aus je einem praktizierenden Züchter und Mäster pro Sektion sowie dem Präsidenten des Zentralvorstands zusammensetzen.
Die Arbeitsgruppe soll den Auftrag erhalten, verschiedene Varianten zu prüfen, auszuarbeiten und diese anschliessend in die Vernehmlassung bei den Sektionen zu geben, teilte die Sektion Ostschweiz Ende April mit. Das Konzept wird an der ordentlichen Delegiertenversammlung am 6. Mai 2026 diskutiert. Anschliessend soll es den Suisseporcs-Delegierten an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 27. Mai 2026 vorgelegt werden. Die Sektion Ostschweiz beantragt an der DV vom 6. Mai die Sistierung der ausserordentlichen DV Ende Mai, bis tragfähige und breit abgestützte Entscheidungsgrundlagen vorliegen.