
Jährlich sollen rund 1500 Zuchtsauen weniger gehalten werden, um Angebot und Nachfrage in Einklang zu bringen.
Suisag
Der Vorstand hat im Namen der Sektion einen Antrag an die Delegiertenversammlung (DV) von Suisseporcs eingereicht, die am 6. Mai stattfindet, mit dem Ziel, zusätzliche Optionen im Zusammenhang mit dem bestehenden Stilllegungskonzept zu prüfen und die Entscheidungsgrundlagen zu verbreitern.
Arbeitsgruppe gefordert
Konkret fordert die Sektion die Einsetzung einer breit abgestützten Arbeitsgruppe. Diese solle sich aus je einem praktizierenden Züchter und Mäster pro Sektion sowie dem Präsidenten des Zentralvorstandes zusammensetzen. Die Arbeitsgruppe solle den Auftrag erhalten, verschiedene Varianten zu prüfen, auszuarbeiten und diese anschliessend in die Vernehmlassung bei den Sektionen zu geben, heisst es weiter.
Als Hintergrund des Antrags wird gemäss Mitteilung die derzeit erhebliche Uneinigkeit unter den Mitgliedern sowie das Fehlen ausreichend geprüfter Alternativen genannt. Weiter beantrage die Sektion Ostschweiz zusätzlich die Sistierung der ausserordentlichen DV Ende Mai, bis tragfähige und breit abgestützte Entscheidungsgrundlagen vorlägen.
Der Vorstand mit Präsident Thomas Kempf betont, es sei entscheidend, in dieser wichtigen Frage Lösungen zu erarbeiten, die von einer Mehrheit der Branche getragen würden. Die Sektion verlangt zudem, dass die Delegierten den Antrag im Vorfeld zur Kenntnis erhalten. An der DV sei eine mündliche Erläuterung vorgesehen.
2000 Franken pro Platz
Die Suisseporcs mit Präsident Andreas Bernhard will auf Stilllegungsprämien für Zuchtsauenplätze setzen – auch, weil Abnehmer Druck machen und sonst vermehrt Vertragsproduktion drohen könnte. Mehr dazu im Interview. -> «Wenn wir schlechte Jahre vermeiden, erreichen wir mit wenig Geld sehr viel»
Im Zentrum der Pläne steht ein freiwilliges Stilllegungskonzept für Zuchtsauenplätze. Ziel ist es, die Produktionskapazitäten dauerhaft zu senken und den Markt zu stabilisieren. Produzenten erhalten eine Entschädigung, als Richtwert gelten rund 2000 Franken pro Platz. Finanziert wird das System über einen Fonds, gespeist durch Abzüge pro Schlachtschwein. Teilnehmende Betriebe verpflichten sich zu klaren Auflagen: In den betroffenen Ställen dürfen 25 Jahre lang keine Schweine gehalten werden, zudem gilt ein zehnjähriges Bauverbot für neue Schweineställe.