
Das Erdmandelgras erkennt man an der meist hellgrünen Farbe und den glänzenden, unbehaarten Blättern.
Fibl
Ab 2026 ist das Erdmandelgras melde- und bekämpfungspflichtig. Vorkommen müssen dem kantonalen Pflanzenschutzdienst und den betroffenen Lohnunternehmern gemeldet und Maschinen und Reifen nach der Bewirtschaftung einer befallenen Fläche sorgfältig gereinigt werden. Auf befallenen Flächen müssen Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden. Derzeit gibt es keine hundertprozentig erfolgreiche Methode zur Bekämpfung des Unkrauts. Prävention ist nach wie vor die beste Methode, um eine Einschleppung zu vermeiden.
-> Erdmandelgras: Melden neu Pflicht
Die Erdmandeln werden hauptsächlich über verunreinigte Maschinen und Erdaushübe verschleppt. Ein besonderes Augenmerk muss dabei den Feldrändern geschenkt werden. Das Erdmandelgras sollte nie zum Blühen kommen. Neue Forschungsprojekte des Fibl, der KlausBüchel-Anstalt, von Agroscope und der Hafl zeigen, dass die Schwarzbrache einen flächigen Befall schnell und deutlich, jedoch nicht vollständig reduzieren kann. Die Bekämpfung basiert dabei auf der wiederholten Bodenbearbeitung.
Etwa alle drei Wochen ab Mai bis Anfang Oktober werden die Erdmandelgräser, sobald sie jeweils im 3- bis 5-Blatt-Stadium sind, ausgeeggt. Nur so kann über mehrere Jahre der Knöllchenvorrat im Boden reduziert werden. Vorgängig muss eine Sonderbewilligung dafür eingeholt werden.