Mehrheit würde Mostobst verfaulen lassen

wyr/sal |

Sollte es beim Mostobst nicht eine Obergrenze beim Rückbehalt geben, würden Produzenten das Obst lieber verfaulen lassen. So lautet das Ergebnis der nicht repräsentativen Umfrage auf schweizerbauer.ch.

Im vergangenen Jahr trugen die Bäume reichlich Früchte, sodass die Mostobsternte den Bedarf überstieg. Weil es zudem immer noch einen Teil des Ertrags der Rekordernte 2018 an Lager hat, sind die Konzentratlager der Mostobstbranche übervoll. Hinzu kommt der rückläufige Konsum von Apfelsaft.

Landwirte hoffen auf Obergrenze

Um den Markt zu entlasten und Lagerbestände abzubauen, hatte das Produktzentrum Mostobst des Schweizer Obstverbandes im August 2020 einen mengenabhängigen Rückbehalt auf konventionelles und Suisse-Garantie-Mostobst beschlossen. Mit den Rückbehalten werden Obstsaftkonzentrate verbilligt und ins Ausland exportiert. Damit soll der Schweizer Markt stabilisiert werden.

Diese hohen Rückbehalte sorgen bei Landwirtinnen und Landwirten für Unmut. Für Ernst Peter, Präsident der IG Hochstammobstbau Schweiz, kann es so nicht weitergehen. Er fordert eine Obergrenze beim Rückbehalt. «Sonst lohnt sich die Ernte von Mostobst wirklich nicht mehr, und wir können das Obst unter den Bäumen verfaulen lassen», betont er.

Wie sieht es bei unseren Usern aus? 59 Prozent denken wie Peter und würden das Mostobst liegen lassen. Zu der nicht repräsentativen Umfrage sind 506 Stimmen eingegangen.

Rückbehaltssystem

Die Mostobsterntemengen schwanken von Jahr zu Jahr stark. Hauptgrund dafür ist gemäss Obstverband die sogenannte Alternanz: Hochstammbäume haben in einem Jahr viele Früchte, im nächsten wenig. Um diese Schwankungen auszugleichen, lagern die Verarbeiter in Jahren mit einer Überproduktion mehr Obstsaftkonzentrat ein, als für den Inlandkonsum benötigt wird. Diese Marktreserven betragen in der Regel 40 Prozent eines Jahresbedarfs.

Fällt mehr Obstsaftkonzentrat an, als für die Marktreserve benötigt wird, muss dieser Überschuss exportiert werden. Damit der Markt weiterhin entlastet werden kann und die Lagerbestände weiter abgebaut werden können, kann das Produktzentrum (PZ) Mostobst einen mengenabhängigen Rückbehalt beschliessen. Das gibt vor, dass jene Mengen, die den Jahresbedarf sowie die Lagerreserve übersteigen, als frisches Mostobst, Konzentrat oder Fertigprodukt exportiert werden können. Die notwendigen Preisstützungen stammen gemäss Verband aus dem Mostobstfond. Mit dieser Branchenmassnahme soll die Übernahme der gesamten Ernte sichergestellt werden. Bis 2009 unterstützte der Bund den Export von Obstsaftkonzentrat.

Kommentare (2)

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  • ketzer | 09.08.2021
    Würden die Verarbeiter auf den Import von billigem EU-Konzentrat verzichten, wäre der Preis auch besser...
  • Arthus Hansen | 09.08.2021
    Schon krass, der Markt regelt es nicht selbst.

    Selbst zum tiefsten Preis sind Landwirte immernoch bereit Ihr Mostobst zu ernten. Die Landwirtschaft hat auch irgendwie keine Alternative - Produzenten sind keine Vermarkter. Somit ist der Produzent Abhängig von vom Abnehmer. Abnehmer kann dank dem Überangebot Preise diktieren.

    Und der Bund fördert Hochstammobstbäume mit bis zu CHF 55.-/Baum.
    Ganz nach dem Motto: Produziert Hochstammobst die Vermarktung ist aber Sache der Privatwirtschaft.

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