
Rund 40 Prozent der Schaffhauser Bauern bewirtschaften über der Landesgrenze deutsche Felder.
Thomas Güntert
Konkret geht es dem BLHV um Nachschärfungen des EU-Kontroll- und Auszahlungsregimes. «Eine Nachschärfung kann zum Beispiel in der Weise geschehen, dass Betriebe mit Sitz im Nicht-EU-Ausland EU-Beihilfen nur dann beziehen dürfen, wenn sie eine kontrollfähige Hofstelle innerhalb der EU unterhalten», heisst es in dem Schreiben.
«Schweizer treiben Preise nach oben»
Zugleich appelliert der Landesbauernverband an die zuständigen Stellen, bei den Verhandlungen über neue Wirtschaftsabkommen mit der Schweiz dafür zu sorgen, dass alle landwirtschaftlichen Produzenten, auch die deutschen, ihre Produkte aus dem deutschen Grenzstreifen zollfrei in die Schweiz liefern dürfen. Grundlage für das aktuelle Vorgehen der Schweizer Landwirte bildet ein Abkommen aus dem Jahr 1958, das die zollfreie Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten erlaubt, die in einem Grenzgebiet von bis zu 10 Kilometern ausserhalb der Schweiz angebaut wurden.
Insgesamt sind dem Stuttgarter Agrarressort 93 Antragsteller von EU-Agrarzahlungen mit Schweizer Postadresse bekannt. Diese haben 2024 Direktzahlungen in Höhe von rund 700’000 Euro (644’000 Franken) erhalten. Ob diese Antragsteller auch in der Schweiz Flächen bewirtschaften oder nur die Flächeneinheiten in Deutschland, ist dem Landwirtschaftsministerium nicht bekannt.
BLHV-Präsident Bernhard Bolkart beklagt zudem eine weitere Schieflage: Schweizer Landwirte könnten auf deutschen Flächen EU-Beihilfen erhalten, ohne dass die Kontrollstandards der EU auf ihren aussereuropäischen Hofstellen vollständig durchgesetzt werden könnten. Gleichzeitig treiben nach seinen Worten die Berufskollegen aus dem Nachbarland, die es sich aufgrund der höheren Markterlöse in der Schweiz leisten können, die Kauf- und Pachtpreise für den Boden auf deutscher Seite deutlich nach oben und schränken die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe massiv ein.
«Müssen europäische Regeln gelten»
«Es kann nicht sein, dass Schweizer Betriebe von Zollfreiheit profitieren und zugleich EU-Beihilfen erhalten, ohne denselben Kontrollen zu unterliegen wie deutsche Höfe», kritisiert Bolkart. Wenn europäisches Geld ausgezahlt werde, müssten auch europäische Regeln gelten, und zwar ohne Ausnahme, so der BLHV-Präsident. Er erwartet hier insbesondere Unterstützung vom Land Baden-Württemberg.
Wieso Schweizer Bauern EU-Gelder erhalten
Der Präsident des Schaffhauser Bauernverbandes gehört zu den rund 80 Schweizer Bauern, die von der EU finanziell unterstützt werden. Ein fast 70-jähriges Abkommen erlaubt dies jedoch. Der Kanton Schaffhausen teilt 158 Kilometer seiner Grenze mit Deutschland, jedoch nur 35 Kilometer mit anderen Schweizer Kantonen. Rund jeder vierte Schaffhauser Bauer besitzt Land im benachbarten Deutschland .
Schweizer Bauern bewirtschaften mittlerweile rund 5700 Hektaren im benachbarten Deutschland.
Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums wies auf Anfrage von Agra-Europe darauf hin, dass bereits mit den im Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) 2009 gefundenen Regelungen versucht worden sei, den Wettbewerbsverzerrungen an der Schweizer Grenze entgegenzuwirken. Dies sei jedoch teilweise vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesgerichtshof (BGH) gekippt worden.
Besserer Marktzugang in Arbeit
Eine strenge Ermessensausübung, welche durch das ASVG ermöglicht werde, sei die erste Stellschraube, die auf geltendem Recht basierend betätigt werden könne, erklärte der Sprecher weiter. Eine Änderung des Zollabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz könne nur auf Bundesebene und mit einem Zustimmungsgesetz durch Bundestag und Bundesrat erfolgen. Solche Verfahren seien langwierig und hätten nur bedingte Aussicht auf Erfolg.
Der Sprecher wies auch darauf hin, dass zwischen der schweizerische Zoll- und der Landwirtschaftsverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg ein Austausch zu den in der Praxis vorkommenden Sachverhalten und zur Rechtslage sowie zu bestimmten Problempunkten stattfinde. Dies werde fortgesetzt.
Aktuell befinde sich ein Vertragspaket der EU mit der Schweiz im Rechtsetzungsverfahren, so der Sprecher weiter. Mit diesem solle unter anderem ein besserer Marktzugang erreicht werden. In diesem Zuge habe das Landwirtschaftsministerium auf die Problemkonstellation an der Schweizer Grenze hingewiesen.