
Digiflux betrifft etwa Meldungen zu Düngerlieferungen.
Ruedi Haudenschild
Der Widerstand gegen das Meldesystem «Digiflux» für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe geht weiter. Zwei Vorstösse wollen «Digiflux» abschwächen.
Standesinitiative aus Bern
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat 2025 einer Standesinitiative zugestimmt. Im Bereich der Pflanzenschutzmittel soll eine Deklaration des Verwendungszwecks ‒ Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft ‒ zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung ausreichen. «So müssen Landwirtschaft und Gewerbe nicht weitere Daten erfassen», sagte SVP-Grossrat Ruedi Fischer im März zu «Schweizer Bauer».
Im Bereich der Nährstoffe soll die Meldepflicht an den Bund gestrichen werden. «Für die Nährstoffbilanz ist auf den Betrieben, eben nicht beim Bund, ja bereits heute jede Zufuhr von Futter dokumentiert. Das kann auch jederzeit auf den Betrieben vor Ort kontrolliert werden», so Fischer weiter.
Parlamentarische Initiative
Eine parlamentarische Initiative von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG) kritisiert den hohen administrativen Aufwand. Um die Rückverfolgbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen, soll deshalb eine Deklaration des Verwendungszwecks (Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand, Landwirtschaft) zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung ausreichen. Dazu ist eine Anpassung des Landwirtschaftsgesetzes nötig.
Futtermittel- und Mineraldüngerlieferungen sollen gemäss der Initiative von der Meldepflicht befreit werden. Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes würde so gestrichen. Die bereits bestehende und etablierte Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll weitergeführt werden.
Organisationen wie «nichtszumelden.ch» hatten darauf gehofft, dass die Kommission den beiden Vorstössen zustimmt. Daraus wird (voerst) nichts.
Kommission fordert Bericht an
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat die beiden Vorstösse beraten. Einen Beschluss hat sie vertagt. Die Kommission anerkennt, dass die Praxistauglichkeit der Meldeplattform stark verbessert wurde. Sie stellt gleichzeitig fest, dass in gewissen Kreisen, insbesondere im Bereich der Nährstofflieferanten, nach wie vor grosser Widerstand vorhanden ist.
«In der Hoffnung, durch die Findung eines Kompromisses zur Entspannung der Lage beizutragen, hat sie die Verwaltung beauftragt, in einem Bericht weitere Lösungsansätze zu skizzieren, um diesen praktischen Umsetzungsproblemen Rechnung zu tragen», teilt die WAK-S mit.
Digiflux geht auf das Jahr 2021 zurück
Das Parlament hatte 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen . Digiflux wurde 2019 initiiert und soll 2028 abgeschlossen sein. Die Projektkosten sind mit 19 Millionen Franken budgetiert, wovon 7,5 Millionen Franken finanzwirksam sind.

Ab 2027 erfassen alle, die mit Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen handeln, ihre Lieferungen auf Digiflux. Ebenfalls ab diesem Zeitpunkt können die Empfängerinnen und Empfänger diese Lieferungen digital bestätigen. Für den Bereich Hof- und Recyclingdünger ersetzt Digiflux ab Juni 2026 das bisherige Programm Hoduflu.
BLW
Die Meldeplattform des Bundes ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung stellt ab sofort sämtliche Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind.
Parlament lehnte Abschaffung ab
Im Parlament gab es Vorstösse, Digiflux abzuschaffen. Der Freiburger SVP-Nationalrat Nicolas Kolly wollte die Bauern ganz von der Pflicht entbinden, Digiflux einzusetzen. «In ganz Europa, auch in der Schweiz, protestieren die Landwirtinnen und Landwirte gegen die administrative Belastung, die Bürokratie und die Kontrollen, denen sie ausgesetzt sind. Die Belastung nimmt exponentiell zu. Sie können nicht mehr», schrieb Kolly in seinem Vorstoss. Der Ständerat wollte in der Frühlingssession 2025 jedoch nichts von einer Abschaffung der Meldepflicht wissen. Diese müsse bestehen bleiben, um die Reduktionsziele beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger zu erreichen.
Zeitplan der Einführung
Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:
- Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
- 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
- Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. blu
Digiflux ist ein Beamten Beschäftigungs Programm.
Digiflux gehört Beerdigt, bevor es in Kraft tritt.