Digiflux: Ständerat streicht Meldepflicht

Die Meldeplattform Digiflux soll verschlankt werden. Zwei Vorstösse fordern eine Streichung der Meldepflicht für den Handel mit Kunstdüngern und Futtermitteln. Diesen hat der Ständerat ganz knapp zugestimmt.

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Die Meldeplattform Digiflux für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe ist stark umstritten. Die Landwirtschaft sowie die vor- und nachgelagerten Betriebe befürchten einen grossen administrativen Aufwand. Die Landwirtinnen und Landwirte sehen darin einen Versuch, einen gläsernen Bauernhof einzuführen.

Digiflux wurde in den vergangenen Monaten verschlankt. Gegen die ursprünglich geplante parzellengenaue Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzanwendungen wehrte sich die Branche erfolgreich. Doch sie fordert noch weitere Anpassungen in Form einer Standesinitiative aus dem Kanton Bern und einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Jakob Stark (SVP/TG).

Pflanzenschutzmittel: «Inverkehrbringung»

Im Bereich der Pflanzenschutzmittel soll eine Deklaration des Verwendungszwecks ‒ Gartenbau, Forstwirtschaft, öffentliche Hand oder Landwirtschaft ‒ zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung ausreichen. «So müssen Landwirtschaft und Gewerbe nicht weitere Daten erfassen», sagte SVP-Grossrat Ruedi Fischer im März zu «Schweizer Bauer», der die Standesinitiative vorangetrieben hatte.

Eine Landi müsste dem Bund nur melden, wie viele Kilogramm Pflanzenschutzmittel sie in die Landwirtschaft verkauft hat. Die Lieferung pro Betrieb würde den Behörden nicht mehr gemeldet. Im Gesetz würde das Wort «Verwendung» durch «Inverkehrbringung» ersetzt.

Futtermittel: Keine Meldepflicht

Futtermittel- und Mineraldüngerlieferungen sollen von der Meldepflicht befreit werden. Artikel 164a des Landwirtschaftsgesetzes würde gestrichen. Die bereits bestehende und etablierte Mitteilungspflicht für Hof- und Recyclingdünger soll weitergeführt werden.

«Für die Nährstoffbilanz ist auf den Betrieben, eben nicht beim Bund, bereits heute jede Zufuhr von Futter dokumentiert. Das kann auch jederzeit auf den Betrieben vor Ort kontrolliert werden», so Fischer weiter.

Grosser Aufwand

Der Ständerat hat am Donnerstag über die beiden Initiativen debattiert. Werner Salzmann, der die beiden Initiativen unterstützte, sagte, dass weitere Vereinfachungen möglich seien. Vor allem die Meldepflicht bei den Nährstoffen sei nicht praxistauglich, und der administrative Aufwand würde sich unverhältnismässig erhöhen. «Neben der Landwirtschaft wären insbesondere Käsereien, Lohnunternehmen, Futtermittelmühlen, Brauereien, Handelsbetriebe und weitere Gewerbebetriebe betroffen», sagte er.

Er brachte das Beispiel einer kleineren Futtermühle ein. Diese stelle rund 120 verschiedene Futtermittel- und Mineralstoffmischungen her. «Die Gehaltsangaben von Stickstoff und Phosphor müssen ja gemeldet werden. Die Rezepturen werden von Zeit zu Zeit geändert, weil die Rohstoffe manchmal nicht verfügbar sind. Das heisst, dieser Kleinbetrieb müsste dem Bundesamt für Landwirtschaft pro Jahr 4500 Lieferungen melden», kritisierte er. Diese Mehrbelastung würde wieder auf die Bauern zurückfallen. «Sie müssten das bezahlen», warnte er.

Bei den Pflanzenschutzmitteln bringt gemäss Salzmann die Fachbewilligung neue Daten. «Dadurch ist bereits nachvollziehbar, wer welche Pflanzenschutzmittel erwirbt und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden», führte er aus.

«Digiflux entlastet Bauern»

Ganz anderer Meinung war Eva Herzog (SP/BS). Die Branche habe viel versprochen. Nun werde es nicht umgesetzt. «Es gibt überhaupt kein Entgegenkommen in Richtung einer vernünftigeren, nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft. Deshalb wollen gewisse Menschen weiterhin Signale setzen und sagen: Wir wollen den Druck aufrechterhalten», führte sie aus.

Tiana Moser (GLP/ZH) setzte sich ebenfalls für eine Ablehnung der Initiativen ein. Man habe Digiflux vereinfacht. «Digiflux in seiner jetzigen Form ist ein zentraler Schritt der administrativen Entlastung. Es ist ein wesentlicher Fortschritt», führte sie aus. Am Schluss lande man wieder bei einzelnen Eingaben, teilweise vielleicht sogar bei manuellen Eingaben. «Denn Hoduflu wird abgestellt», sagte Moser.

Zudem komme der Widerstand gegen diese Initiativen nicht aus bäuerlichen Kreisen. «Die vor- und nachgelagerten Betriebe haben sich nicht wahnsinnig an der Entwicklung und Verbesserung beteiligt. Sie möchten lieber keine Transparenz. Aber es ist besser für die Landwirtschaft, wenn wir hier Transparenz haben», hielt sie fest.

Das sah eine ganz knappe Mehrheit anders. Die beiden Initiativen wurden mit 20 zu 19 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun wird sich der Nationalrat damit befassen.

Digiflux geht auf das Jahr 2021 zurück

Das Parlament hatte 2021 im  Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der  Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen . Digiflux wurde 2019 initiiert und soll 2028 abgeschlossen sein.

Die Projektkosten sind mit 19 Millionen Franken budgetiert, wovon 7,5 Millionen Franken finanzwirksam sind. Die Meldeplattform des Bundes ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung stellt ab sofort sämtliche Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind.

Zeitplan der Einführung

Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft  wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:

  • Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
  • 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet.
  • Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen.  blu

->  Ausführliche Infos gibt es hier

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