Keine Entschädigung für Tierhalter

Immer mehr Tierseuchen werden zu einer Bedrohung für die Schweizer Nutztiere. Wegen der Lumpy-Skin-Krankheit dürfen heuer keine Rinder in Frankreich gesömmert werden. Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD) wollte vom Bundesrat wissen, ob Landwirtinnen und Landwirte entschädigt werden.

Mitte Februar verkündete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für das Jahr 2026 ein Sömmerungsverbot von Schweizer Rindern auf französischen Alpen. Mit dieser Massnahme soll die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindert werden. Bei einem Ausbruch wäre die Gesundheit des gesamten Schweizer Rindviehbestands von rund 1,5 Millionen Tieren gefährdet, warnte das BLV.

->  6000 Schweizer Rinder dürfen nicht auf französische Alpen

Genfer Bauern schlagen Alarm

Rund 6000 Rinder von rund 260 Betrieben wird das Weiden in Frankreich untersagt. Für die betroffenen Betriebe hat das Sömmerungsverbot in Frankreich erhebliche Konsequenzen. Der Genfer Bauernverband «AgriGenève» zeigte sich vom Entscheid fassungslos. «Dieses Verbot führt zu einer Desorganisation der Futterversorgung, einer Explosion der Kosten und dem Risiko einer Überbelegung der Betriebe», hielt er in einer Mitteilung fest.

->  Weideverbot in Frankreich: Harter Schlag für Genfer Viehbauern

Gemäss Verband ist grenzüberschreitende Beweidung für Genf kein «Luxus, sondern eine geografische Notwendigkeit». Der Genfer Bauernverband fordert unter anderem eine Entschädigung durch den Bund, um die «massiven Mehrkosten» zu decken.

Keine gesetzliche Grundlage

Nationalrat Jacques Nicolet (SVP/VD) brachte dieses Thema in die Fragestunde ein. Alternativlösungen seien kompliziert und verursachten hohe Mehrkosten und erheblichen Mehraufwand. Er wollte vom Bundesrat deshalb wissen, ob den Landwirtinnen und Landwirten eine Entschädigung gewährt wird, die ihre gesamten Mehrkosten deckt. Sie seien von dieser im Interesse des ganzen Landes getroffenen Massnahme am meisten tangiert.

Der Bundesrat hielt fest, dass der Bund, gestützt auf das Tierseuchengesetz, Impfstoffe erwerben kann und diese kostenlos oder preislich reduziert abgeben kann. Für Tierverluste, die beispielsweise durch die Lumpy Skin Disease entstehen, bezahlt der Bund eine Entschädigung. Einer Entschädigung für eine ausfallende Sömmerung erteilt der Bundesrat eine Absage. «Es bestehen jedoch keine gesetzlichen Grundlagen, um Entschädigungen für Einkommensverluste oder zusätzliche Kosten auszurichten, die aus behördlichen Anordnungen entstehen – wie etwa dem Verbot, Schweizer Kühe während der Alpsaison 2026 in Frankreich sömmern zu lassen», stellt er klar.

Kommission will Entschädigung für Bauern

Doch es gibt Hoffnung für die betroffenen Betriebe. Darauf weist auch die Landesregierung hin. So hat die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) einstimmig eine Motion beschlossen, die Einkommensausfälle und Mehrkosten aufgrund von Präventionsmassnahmen mit Bundesgeldern entschädigen will. Den von Massnahmen betroffenen Tierhaltern würden Einschränkungen und häufig auch Kosten auferlegt, die bisher nicht entschädigt würden. «Es wird Solidarität verlangt, und mit den damit verbundenen finanziellen Einbussen wird die Akzeptanz der Massnahmen strapaziert», heisst es in der Motion.

Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründete die Kommission.

->  Tierseuchen-Prävention: Landwirte für Ausfälle entschädigen

Lumpy-Skin-Disease (LSD)

Die Krankheit befällt Rinder, Büffel und Bisons und verursacht wirtschaftliche Verluste, die hauptsächlich durch Milchleistungsrückgang und Schäden an der Haut bedingt sind. Bei von Lumpy Skin Disease befallenen Rindern bilden sich in der Haut Knoten von 0,5 bis 5 cm Durchmesser.

Die betroffenen Hautstellen sterben nach fünf bis sieben Wochen ab. Die Tiere zeigen ausserdem Symptome wie Fieber, Antriebslosigkeit, Appetitlosigkeit, Nasen- und Augenausfluss sowie vergrösserte Lymphknoten. Die Krankheit ist jedoch nur in sehr seltenen Fällen tödlich.

Die Lumpy-Skin-Krankheit ist eine hochansteckende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt oder der Bestandestierärztin melden. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

->  Mehr Infos gibt es hier

×

Schreibe einen Kommentar

Kommentar ist erforderlich!

Google Captcha ist erforderlich!

You have reached the limit for comments!

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Habt Ihr Mäuseschäden?

42.2 % Ja, mehr als sonst
30.3 % Ja, so wie immer
26.1 % Ja, weniger als sonst
1.5 % Nein

Teilnehmer insgesamt 714

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?