
Schweizer Kühe dürfen in diesem Jahr die Grenze zu Frankreich nicht überschreiten. (Symbolbild)
Klaus Minnig
Die Entscheidung aus Bern trifft den Kanton Genf mit voller Wucht. Der kantonale Bauernverband AgriGenève und der Genfer Rinderzuchtverband finden in einer Mitteilung deutliche Worte. Sie sprechen davon, unter dem Gewicht realitätsferner administrativer Entscheidungen zusammenzubrechen. «Dieses Verbot führt zu einer Desorganisation der Futterversorgung, einer Explosion der Kosten und dem Risiko einer Überbelegung der Betriebe», heisst es.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schreibt dazu: «Die Massnahme soll die Einschleppung dieser hochansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand nachhaltig schützen. Dem Entscheid gingen ausführliche Gespräche mit den kantonalen Veterinärdiensten und der betroffenen Branche voraus. Derzeit werden auf Schweizer Boden Sömmerungslösungen gesucht. »
Was ist geschehen?
Aufgrund der Ausbreitung der Dermatose Nodulaire Contagieuse (»Lumpy-Skin»-Krankheit) in Frankreich hat das BLV die Sömmerung von Schweizer Rindern auf französischen Weiden für das Jahr 2026 untersagt. Dies betrifft rund 6000 Rinder aus etwa 260 Betrieben, die nun kurzfristig Ersatzweiden in der Schweiz suchen müssen. -> Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet: 6000 Schweizer Rinder dürfen nicht auf französische Alpen
Das Verbot löst eine logistische und wirtschaftliche Kettenreaktion aus. Da die Tiere nun im Tal oder auf inländischen Ersatzweiden bleiben müssen, entsteht ein akuter Futtermangel. Die für den Winter vorgesehenen Vorräte müssen früher angebrochen werden, was die Futterbilanz der Betriebe sprengt. Zudem führt der Verbleib der Tiere in den Talbetrieben zu Platzproblemen und einem höheren Arbeitsaufwand.
-> Lumpy-Skin: 51 Ausbrüche und 1’000 gekeulte Rinder
Ein logistischer und finanzieller Albtraum
Die grenzüberschreitende Beweidung sei für Genf kein Luxus, sondern eine geografische Notwendigkeit. Da sich die nutzbaren Bergregionen des Kantons faktisch auf der anderen Seite der Grenze befinden, sind die Züchter seit Generationen auf diese Flächen angewiesen. Das nun ausgesprochene Verbot zerstöre eingespielte Kreisläufe. Die Folgen sind fatal, wie die beiden Genfer Bauernorganisationen schreiben:
- Futternotstand: Die gesamte Futterplanung der Betriebe bricht zusammen.
- Kostenexplosion: Ersatzfutter und neue Logistikwege belasten die ohnehin knappen Budgets.
- Platzmangel: Die Ställe riskieren eine Überbelegung, da die Tiere nicht wie gewohnt auf die Sommerweiden getrieben werden können.
Damit stehe nicht nur das Tierwohl auf dem Spiel, sondern die schiere Existenz vieler Traditionsbetriebe.
Verfassungsbruch durch Unterlassung?
Da Genf seit Juni 2025 die sanitären Kontrolllasten für die gesamte Schweiz mittrage, fordert der Kanton nun die verfassungsrechtlich garantierte Solidarität ein. Gemäss Artikel 44 der Bundesverfassung sei der Bund verpflichtet, den Kantonen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beizustehen. In einem dringlichen Appell an die Bundesräte Elisabeth Baume-Schneider und Guy Parmelin fordern die Verbände: «Die Verfassung macht Ihre Unterstützung zur Pflicht. Wir erwarten Taten, keine Reden.»
Um einen Kollaps der Branche zu verhindern, fordern AgriGenève und die Rinderzüchter vom Bund sofortige Massnahmen:
- Direkte Finanzhilfe: Eine Bundesentschädigung, die die massiven Mehrkosten unmittelbar deckt.
- Pragmatische Ausnahmen: Bewilligungen für Grünflächen, die unter Bundesverträgen stehen.
- Flexibilität: Eine sofortige Lockerung der starren Normen für Futterbilanzen.
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