
Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 als neue Art der Direktzahlungen eingeführt, um attraktive Landschaften zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Der Bundesrat wollte seinen Beitrag kürzen, das Parlament lehnte dies ab.
Sibylle Ruch
Um die Bundesfinanzen langfristig im Lot zu halten, hatte eine Expertengruppe im Herbst 2024 Dutzende Massnahmen mit einem Sparpotenzial von jährlich vier bis fünf Milliarden Franken vorgeschlagen. Nach grosser Kritik in der Vernehmlassung entschlackte der Bundesrat die Vorlage auf ein Entlastungsvolumen von 2,4 bis 3,1 Milliarden Franken.
Der Ständerat speckte die Vorlage im vergangenen Dezember weiter ab. Nach einer Marathondebatte resultierte noch ein Sparvolumen von 1,5 bis 2,1 Milliarden Franken pro Jahr. Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft lehnte der Ständerat ab.
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«Landwirtschaft kein Kostentreiber»
Das Entlastungspaket 27 (EP 27) wurde am Dienstag und Mittwoch auch im Nationalrat beraten. Nach einer rund zwölfstündigen Debatte nahm die grosse Kammer am Mittwoch die Gesetzesvorlage in der Gesamtabstimmung an – mit 126 zu 62 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Dagegen stimmten SP und Grüne, die sich mit ihren Anträgen während der Detailberatung des Geschäfts nur selten durchzusetzen vermochten. In weiten Teilen ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt.
Im Entlastungspaket hat der Bundesrat auch Massnahmen in der Landwirtschaft vorgeschlagen. Andreas Gafner (EDU/BE) schlug im Namen der SVP-Fraktion vor, die Landwirtschaft von den Sparmassnahmen auszunehmen. Er begründete dies mit den stabilen Ausgaben seit 25 Jahren. «Die Landwirtschaft ist nicht der Kostentreiber», sagte der Berner Landwirt. Die im Entlastungspaket vorgesehenen Einsparungen in der Höhe von 250 Millionen seien unverhältnismässig. «Die Landwirtschaft wäre mit einem Beitrag von fast 9 Prozent stark betroffen, obwohl die Landwirtschaft derzeit nur 4,3 Prozent der Bundesausgaben verantwortet», hielt Gafner fest.
«Folge wären riesige Einbussen für Bauern»
Gafner lehnte auch eine Erhöhung der Zollkontingentsversteigerungen ab. Das gegenwärtige System, bei dem die Hälfte der Zollkontingente für Fleischimporte versteigert wird und als Kompensation die Inlandleistung gilt, stabilisiert den Marktpreis bei Rindern und Schafen. «Zwischen 2015 und 2023 sind die Mehrerlöse für die Schlachttiere der Rinder- und Schafgattungen durchschnittlich auf brutto 150 Millionen Franken pro Jahr gestiegen», sagte er. Eine Erhöhung der Versteigerungen würde den Markt destabilisieren. «Die Folge wären fallende Produzentenpreise und riesige Einbussen für die Landwirtschaft», warnte Gafner.
Die Zollkontingentsanteile bei Fleisch von Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden heute zu 40 Prozent nach der Zahl der geschlachteten Tiere zugeteilt. 10 Prozent der Kontingentsanteile werden nach der Zahl der auf überwachten öffentlichen Märkten ersteigerten Tiere zugeteilt. Der Bundesrat will mit einer erhöhten Versteigerung der Importkontingente zusätzliche Einnahmen generieren. Er will alle Teilzollkontingente versteigern; eine Verknüpfung an die Inlandleistung soll es nicht mehr geben.
«Beiträge produktiv eingesetzt»
Die Kürzung der Obstverwertungsbeiträge um 4,9 Millionen Franken erachtet Gafner als falsch. Die Beiträge würden sehr produktiv eingesetzt. «So können beispielsweise beschädigte Tafelfrüchte noch genutzt werden, etwa zur Herstellung von Dörrfrüchten oder Essig», sagte er. Der Bund zahle einen festgelegten Betrag, der ungefähr die Hälfte der Preisdifferenz zum importierten Obst abdecke. «Schweizer Obst bleibt dadurch trotz höherer Kosten verwertbar», hielt er fest.
Eine Kürzung der Beiträge für die Beihilfen in der Viehwirtschaft sei ebenfalls abzulehnen, so Gafner. Er nannte die Wollverwertung als Beispiel. «Schafwolle würde so weiterhin verwertet und zu verschiedenen wertvollen, sogar ökologischen Produkten wie hochwertigem Isolationsmaterial oder Dünger verarbeitet», sagte er. Ohne diese Beiträge lande Wolle künftig in der Kehrrichtverbrennung.
Wermuth: Bauern wählen falsche Verbündete
Nationalrat Cédric Wermuth (SP/AG) hielt fest, dass er eine Kürzung der Direktzahlungen ablehne. Beim Entlastungspaket hätten sich die Landwirtschaftsvertreter jedoch die falschen Verbündeten ausgesucht. «Sie sind auf dem Weg einer politischen Koalition, mit der sie entweder um eine massive Mehrbelastung dieser Branche oder um heftige Kürzungen spätestens beim nächsten Entlastungspaket nicht mehr herumkommen werden», warnte Wermuth.
Am Ende würde die Landwirtschaft im Parlament geopfert. «Am Ende werden Sie die Rechnung dafür bezahlen, dass Sie jetzt nicht bereit waren, mit uns über Mehreinnahmen zu diskutieren, die vertretbar sind. Das ist das Gefährliche für die Landwirtschaftsbranche», so der SP-Co-Präsident.
«Zölle sind ein Boomerang»
Die Finanzkommission brachte die Idee von höheren Agrarzöllen ein. Konkret sollten die Importzölle im Agrar- und Ernährungssektor um 175 Millionen Franken erhöht werden, um grosse Einsparungen im Bereich der Landwirtschaft zu verhindern.
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Die zusätzlichen Mittel hätten das Ziel, die Ernährungssicherheit der Schweiz und eine leistungsfähige inländische Landwirtschaft langfristig zu sichern, machten die Befürwortenden geltend. «Wir bleiben dabei im Rahmen der internationalen Verpflichtungen und stärken die inländische Versorgung», sagte Pius Kaufmann (Mitte/LU).
Niklaus-Samuel Gugger (EVP/AG) konnte dieser Idee nichts abgewinnen. «Mehreinnahmen dort zu holen, wo sie Menschen mit kleinem Budget am stärksten treffen, ist unschweizerisch», führte er aus. In der Präambel zur Bundesverfassung stehe, «dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst». Deshalb sei die Idee höherer Agrarzölle eine «Schnapsidee». Höhere Agrarzölle würden Lebensmittel verteuern, die Wettbewerbsfähigkeit schwächen und die Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Verarbeitungsindustrie belasten. «Zölle sind kein Befreiungsschlag, sie sind ein Boomerang», kritisierte Gugger.
Höhere Futtermittelkosten
Auch Jacques Nicolet (SVP/VD) lehnt höhere Agrarzölle ab. Er räumte ein, dass eine Erhöhung für gewisse Bereiche positive Effekte haben könnte. Er nannte hier die Getreidebranche. Produzenten von Brotgetreide könnten darin eine Chance sehen, weil die Preise für ihre Produkte steigen könnten.
25 Prozent der höheren Zölle würden gemäss Finanzkommission auf Futtermittel entfallen. «Das würde zu Mehrkosten von über 44 Millionen Franken für Branchen wie die Eierproduktion, die Geflügelmast oder die Schweinehaltung führen», sagte Nicolet. Ob diese höheren Kosten weitergegeben werden könnten, sei nicht sicher. «Diese zusätzlichen Kosten würden somit direkt von den Schweizer Bauern getragen», warnte er.
«Verdoppelung des Strohpreises»
75 Prozent oder 131 Millionen Franken der zusätzlichen Zölle entfallen gemäss Vorschlag der Finanzkommission auf Agrargüter und Lebensmittel. Nicolet machte hier ein Beispiel mit Stroh. Die Schweiz sei hier nur zu rund zwei Dritteln selbstversorgend. «Rund 600’000 Tonnen werden produziert, rund 300’000 Tonnen importiert», führte er aus.

Mit den Agrarzöllen werden der Strohpreis steigen, warnte Nicolet.
Julia Hasler
Mit dem Vorschlag der Finanzkommission würde gemäss Nicolet eine Abgabe von 15 Franken pro 100 Kilo erhoben. «Das führt zu einer Verdoppelung des Strohpreises. Tierhalter müssten fast 37 Millionen Franken zusätzlich bezahlen, um Stroh zu kaufen», hielt er fest. Das würde auch Stroh aus der Schweiz verteuern. «Besonders betroffen wären Viehzuchtbetriebe und Bergbetriebe, die auf Stroh angewiesen sind», machte Nicolet deutlich.
Auch Verarbeiter seien vom Vorschlag betroffen, sagte er. «Zucker und Glukose im Umfang von 21 Millionen Franken, verschiedene Mehle und Griess sowie Hartweizen für die Teigwarenherstellung im Umfang von 32 Millionen Franken», fuhr er fort. «Wollen wir die Landwirtschaft mit 80 Millionen und die Konsumenten mit 90 Millionen Franken belasten, um die Bundeskasse zu füllen?», fragte Nicolet seine Ratskolleginnen und Ratskollegen. Sie wollten es nicht. Sie lehnten Mehreinnahmen in Form von Zöllen mit 124 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
Sparpaket: Entscheide bei Landwirtschaft
Die Vorlage zur Sanierung des Bundeshaushalts, Entlastungspaket 27 oder kurz EP 27 genannt, gibt im Parlament viel zu reden. Nach dem Ständerat im Dezember hat am Mittwoch auch der Nationalrat erste Entscheide dazu gefällt.
Keine Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat
Importkontingente
Der Bundesrat wollte mit einer erhöhten Versteigerung der Importkontingente in der Landwirtschaft zusätzliche Einnahmen generieren. Das Parlament hat dies abgelehnt. Es geht um jährlich 127 Millionen Franken. (Verzicht auf Massnahme 50)
Landschaftsqualitätsbeiträge
Der Bundesrat wollte die Landschaftsqualitätsbeiträge in der Landwirtschaft um die Hälfte kürzen. Das Parlament hat dies abgelehnt. Es geht um jährlich 65 Millionen Franken. (Verzicht auf Massnahme 51)
Entsorgungsbeiträge
Der Bundesrat wollte die Beiträge zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte streichen. Das Parlament hat dies abgelehnt. Es geht um jährlich rund 49 Millionen Franken. (Verzicht auf Massnahme 36)
Beihilfen Viehwirtschaft
Der Bundesrat wollte auf finanzielle Beihilfen für die Viehwirtschaft verzichten. Das Parlament hat dies abgelehnt. Es geht um jährlich rund fünf Millionen Franken (Verzicht auf Massnahme 48)
Beihilfen Obstverwertung
Der Bundesrat wollte auf finanzielle Beihilfen für die Obstverwertung verzichten. Das Parlament hat dies abgelehnt. Es geht um jährlich rund zwei Millionen Franken. (Verzicht auf Massnahme 49)
Umweltbildung
Das Parlament will die Förderbeiträge für die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich kürzen. Es geht um jährlich drei Millionen Franken. (Massnahme 47)
Differenz zwischen den Räten
Der Bundesrat will die Qualitäts- und Absatzförderung für Schweizer Käse, Wein und weitere Produkte um 21 Millionen kürzen. Der Ständerat hat einer tieferen Kürzung (10,3 Millionen Franken) zugestimmt. Der Nationalrat will etwas mehr kürzen als der Ständerat. (Massnahme 16)