Landwirtschaftsdirektoren wollen Bauernfamilien entlasten

Die Folgen der Dürreperiode bringen Schweizer Bauernfamilien zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Die kantonalen Landwirtschaftsdirektoren fordern deshalb mehr Mittel für zinslose Betriebshilfedarlehen sowie für Investitionen in die Wasserversorgung und Klimaanpassung. Auch der gesetzliche Spielraum bei den Direktzahlungen soll ausgeschöpft werden. 

pd/ome |

Anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen stellen viele Schweizer Bauernfamilien vor erhebliche Herausforderungen. Je nach Region und Betriebszweig fehlen Wasser und Futter und die Erträge fallen tiefer aus. Auch auf Alpen und Sömmerungsbetrieben ist die Situation vielerorts angespannt. Bei vielen Betrieben wird die Liquidität zunehmend knapp.

Die «Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren» (LDK) fordert deshalb weitere Massnahmen, um die Liquidität der Betriebe zu sichern und die Landwirtschaft besser auf künftige klimatische Herausforderungen vorzubereiten. Wie die LDK mitteilt, hat die vergangene Dürrephase gezeigt, dass beim langfristigen Wassermanagement und bei der Klimaanpassung der Landwirtschaft keine Zeit verloren werden darf.

Höhere Gewalt beeinflusst Direktzahlungen

Die Kantone sind für die Umsetzung der Direktzahlungen zuständig. Gemäss Art. 106 der Direktzahlungsverordnung können sie bei höherer Gewalt auf Kürzungen oder die Verweigerung von Beiträgen verzichten. Die aktuelle Dürre stellt eine solche höhere Gewalt dar, betont die LDK.

Die kantonalen Landwirtschaftsämter würden diesen gesetzlichen Handlungsspielraum deshalb praxisnah und konsequent nutzen. «Die LDK begrüsst und unterstützt deshalb die vom Bundesamt für Landwirtschaft  am 5. August 2026 angekündigten Stossrichtungen zur Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe».

> Der «Schweizer Bauer» hat darüber berichtet: «Dürre: So unterstützt der Bund die Bauern»

Fonds für Betriebshilfedarlehen aufstocken

«Betriebe, die infolge der Trockenheit in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, können zinslose Betriebshilfedarlehen beantragen», heisst es in der Mitteilung. Diese seien ein wichtiges Instrument, um eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu überbrücken. Aufgrund der steigenden Nachfrage fordert die LDK eine deutliche Aufstockung des entsprechenden Fonds des Bundes. So sollen die Kantone auch künftig über genügend Mittel für betroffene Betriebe verfügen.

Wer ist die LDK?

In der «Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren» (LDK) sind die für die Landwirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder der 26 Kantone und des Fürstentum Lichtenstein vereint. Die LDK setzt sich für die Förderung optimaler Rahmenbedingungen für die produzierende, bäuerliche Landwirtschaft ein. Sie fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen, mit dem Bund und mit landwirtschaftsnahen Organisationen.

Um die Liquidität der Betriebe kurzfristig zu verbessern, wollen die Kantone «die Liquidität der Betriebe durch eine zusätzliche Akontozahlung der Direktzahlungen verbessern». Die LDK fordert den Bund auf, die dafür erforderlichen Mittel bereitzustellen.

LDK unterstützt nationale Wassermanagement-Strategie

Neben der Bereitstellung kurzfristiger Hilfen sei es jedoch auch wichtig, für zukünftige Dürreperioden vorzusorgen und die Wasserversorgung langfristig zu sichern. Die LDK unterstützt deshalb die laufenden Arbeiten des Bundes zur Erarbeitung einer nationalen Wassermanagement-Strategie.

Ziel sei es, Wasserbedarf und Wasserverfügbarkeit besser aufeinander abzustimmen, Nutzungskonflikte frühzeitig zu erkennen und die Wasserversorgung sowie den nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen weiterzuentwickeln. Ähnliche vorsorgliche Massnahmen fordert die LDK bezüglich der Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Entsprechende Massnahmen und Investitionen sollen unterstützt werden.

Massnahmen zur Anpassung an Klimawandel

Zu diesen Massnahmen zählen laut LDK die Züchtung robuster und an das Klima angepasster Sorten , die Anpassung der Anbauverfahren sowie Investitionen in Bewässerungs- und Wasserversorgungsanlagen und Anlagen zur Regulierung des Wasserhaushalts. Darüber hinaus sollen Bund und Kantone Mittel bereitstellen, um Investitionen in die Basisinfrastruktur und in zusätzliche Futterlager zu ermöglichen und um Wegerschliessungen in abgelegenen Gebieten zu realisieren.

Vordergründig solle dies über zinslose, rückzahlbare Investitionskredite erfolgen, so die LDK. Laut einer Umfrage haben die Kantone hier eine Finanzierungslücke von 480 Millionen Franken für die kommenden fünf Jahre ermittelt. «Sie fordern den Bund auf, dieses Kapital umgehend einzuschiessen», schreibt die LDK. 

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