
Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter eines landwirtschaftlichen Betriebs haben ein Anrecht auf Rückerstattung der Mineralölsteuer.
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Mit der Motion «Keine teuren biodiversitätsschädigenden Subventionen» verlangte die Bernerin die Aufhebung der Mineralölsteuer-Rückerstattung. Sie erachtet den Mechanismus als veraltet.
Finanzielle und ökologische Gründe
Bertschy argumentierte einerseits ökologisch: «Der Einsatz fossiler Brennstoffe verursacht erhebliche CO₂-Emissionen, die durch die aktuelle Rückerstattungspolitik gefördert werden», schrieb sie in der Motion. Dies stehe im Widerspruch zu den Zielen des Klimaschutzgesetzes. «Die Aufhebung der Rückerstattungen ist ein notwendiger Schritt, um Fehlanreize zu beseitigen», hielt sie fest.
Zudem brachte sie finanzielle Gründe vor. «Durch die Abschaffung der Subventionen könnten erhebliche und dringend nötige Einsparungen im Bundeshaushalt erzielt werden», heisst es in ihrer Motion. Gemäss Bertschy werden jährlich rund 80 Millionen Franken rückerstattet.
In ihrem Votum im Nationalrat verwies die Grünliberale auf den Schlussbericht «Regulierungsfolgenabschätzung einer Revision der Rückerstattungen der Mineralölsteuer», den das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 2023 in Auftrag gegeben hatte. Die Experten kamen darin zum Schluss, dass die vollständige Aufhebung am stärksten wirken würde. «Wir könnten 700 Tonnen CO₂ einsparen und über 80 Millionen Franken Bundesmittel anders und zielgerichteter einsetzen. Auch die Expertengruppe Gaillard sieht bei der Mineralölsteuer Potenzial für die Aufhebung von Steuervergünstigungen», sagte sie.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja: Kilian Baumann (Grüne/BE), Meret Schneider (Grüne/ZH)
Nein: Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Didier Calame (SVP/NE), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE), Christian Glur (SVP/AG), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Martin Hübscher (SVP/ZH), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Yvan Pahud (SVP, VD), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Manuel Strupler (SVP/TG), Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE), Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)
Nicht teilgenommen: Christine Badertscher (Grüne/BE)
Befristet bis 2030
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Auch er bezog sich auf den Seco-Bericht. Dieser kam zum Schluss, dass die Reduktion der CO₂-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduktion der Rückerstattungen sehr gering wäre, während die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben. Auf dieser Grundlage beschloss der Bundesrat am 8. Dezember 2023, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten.
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter bezifferte die Höhe der Rückerstattungen: Bei der Landwirtschaft seien es 65 Millionen Franken pro Jahr, bei den Pistenfahrzeugen 8 bis 10 Millionen. Sie wies darauf hin, dass die Rückerstattungen bis 2030 befristet sind. «Das Anliegen der Motion ist aber de facto erfüllt, und Sie werden die Möglichkeit haben, mit dem Entlastungspaket über die Rückerstattungen an konzessionierte Transportunternehmen zu befinden», sagte Keller-Sutter.
Mineralölsteuer und Rückerstattung
Die Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf Treibstoffen fliessen zu 40 % in die Bundeskasse. 50 % sind zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- bzw. Luftverkehr, und rund 10 % werden dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugewiesen. Die Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag fliessen zu 100 % in den NAF. Die Mineralölsteuer auf Brennstoffen geht vollständig an die Bundeskasse. Derzeit beträgt die Mineralölsteuer beim Benzin 76,82 Rp. pro Liter, beim Diesel 79,57 Rp. und beim Heizöl extraleicht 0,3 Rp. Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen nutzen Autobahnen und Nationalstrassen aber nicht.
Der Bewirtschafter erhält die Steuerrückerstattung für sämtliche selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten. Die Mineralölsteuer wird auf der Treibstoffmenge rückerstattet, die unter durchschnittlichen Bedingungen je Flächeneinheit und Kulturart normalerweise verbraucht wird, den sogenannten Normverbrauch. Folgende Bewirtschaftungsformen und Transportarten sind im Normverbrauch berücksichtigt: Feldarbeiten, Hofarbeiten, Fuhren zwischen Feld und Hof, Waldarbeiten und Holztransporte aus dem Wald bis zu einer mit Lastwagen befahrbaren Strasse. -> Mehr Infos gibt es hier
.... seit wann und warum gilt meret schneider als bäuerliche vertreterin???....