
Für rund 260 Schweizer Tierhaltende gilt das Verbot, in Frankreich zu sömmern. Das verursacht Mehrkosten. Der Bund soll in solchen Situation finanziell helfen können.
SAV
Um die Hilfe zu ermöglichen, soll eine Bestimmung im Tierseuchengesetz geschaffen werden. Finanzhilfen sollen jeweils geprüft werden. Der Bund werde nicht jedes Risiko der Landwirtinnen und Landwirte abdecken können, das mit ihrem privatwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, schrieb der Bundesrat zur Motion.
Kommt Bund günstiger
Die Entschädigungen wurden von den Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur des National- und des Ständerats in zwei gleichlautenden Motionen gefordert. Nach dem Ständerat hat nun am Mittwoch auch der Nationalrat Ja dazu gesagt.
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Mit einer angemessenen Entschädigung würden die Akzeptanz und die Tragbarkeit der von Massnahmen betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter für die Einhaltung der Massnahmen gestärkt, begründete die Nationalratskommission ihre Forderung. Die Entschädigung von Präventionsmassnahmen und deren Folgen komme den Bund günstiger als die Kosten, die mit der Bewältigung eines Ausbruchs verbunden wären.
Sömmerung in Frankreich untersagt
Im vergangenen Jahr waren in Nachbarländern der Schweiz Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche, der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) gemeldet worden. Diese drei hochansteckenden Seuchen haben laut den zuständigen Parlamentskommissionen bei einem Ausbruch grösste wirtschaftliche und auch grosse gesellschaftliche Auswirkungen. Prävention sei daher von grösster Bedeutung.
Aus Gründen der Kohärenz müsse der Bund zudem dafür sorgen, dass die Schweizer Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter nicht gegenüber ausländischen Nutztierhaltern, die im Falle von Tierseuchenbeschränkungen ihre Tiere und Produkte in die Schweiz exportieren, benachteiligt werden.
So werden die Schweizer Tierhalter aktuell bei der Lumpy-Skin-Krankheit stark eingeschränkt. Die Sömmerung auf französischen Alpen ist 2026 untersagt, 6000 Rinder sind betroffen. «Es ist sicherzustellen, dass keine französischen Tiere aus diesen für die Schweizer Sömmerung gesperrten Gebieten in die Schweiz exportiert werden. Das wäre nicht nachvollziehbar», so die Kommission.
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