Zollamt zapft Bauern 2 Millionen Gebühren ab

Der Bund kassiert einen Anteil an Treibstoff-Rückerstattungen. Im Rahmen der Verordnungsarbeiten zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz wird die Gebührenverordnung derzeit überarbeitet.

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Noch bis zum 30. Juni können Betriebe ihr Gesuch um eine Rückerstattung der Mineralölsteuer für in der Landwirtschaft verbrauchte Treibstoffe im Gesuchsjahr 2025 einreichen. Landwirte und Landwirtinnen müssen dies neu über die Plattform Taxas erledigen, die via agate.ch oder eportal.admin.ch erreichbar ist.

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Wie die Erfahrung des Schreibenden zeigt, ist die Gesuchseinreichung in wenigen Minuten erledigt. Bei der Eingabe fällt auch die Rückerstattungsgebühr von 3 Prozent auf, die in den sozialen Medien für Kritik sorgt. Die Gebühr wird auf Grundlage des jeweiligen Rückerstattungsbetrags berechnet und direkt davon abgezogen.

Wie Oliver Varga, Mediensprecher beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auf Anfrage bestätigt, besteht die Rückerstattungsgebühr seit der Einführung der Mineralölsteuer. Er verweist auf das Mineralölsteuergesetz, das festhält, dass für Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erhoben werden können. Die entsprechenden Gebührensätze werden laut Varga vom Bundesrat festgelegt.

Für Treibstoffrückerstattungen an die Landwirtschaft werde dabei eine ermässigte Gebühr erhoben. «Diese beträgt 3 Prozent des Rückerstattungsbetrags, mindestens 25 Franken und höchstens 500 Franken.» Wie Varga weiter erklärt, dient die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die Verarbeitung und die Prüfung der Gesuche sowie der Kosten für den Betrieb der elektronischen Applikationen, die für die Bearbeitung notwendig sind. Im Rahmen der Verordnungsarbeiten zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz werde die Gebührenverordnung derzeit überarbeitet. «Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus diesen Gebühren im Bereich der Rückerstattung an die Landwirtschaft insgesamt auf rund 2 Millionen Franken.»

Kommentare (18)

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  • Conni | 13.05.2026
    In wenigen Minuten erledigt? Das ich nicht lache! 2.5 Stunden war ich am Pc bis endlich der Brief ausgelöst wurde. Und als der Brief dann kam nochmals 2 Stunden... bis ich nach bern angerufen habe und die mir erklärten das man kein Gerät mit Touchscreen nutzen dürfe um den Code einzugeben. Der fehler bestünde schon mehr als !4 WOCHEN! Stellt euch das mal vor in der Privatwirtschaft? Das müsste sofort behoben werden. Nicht so larifari zeitvertrödeln wie beim Bund. Dann hiess es im Mai endlich die Rückerstattung ausfüllen. JUHUI 🤮. 25 mal hab ich moch probiert anzumelden und es hat nie geklappt. Ich bin nicht einmal mehr ins Agate reingekommen. (E-mail und 2 Faktor-Zertifizierung ging immer und dann hiess es seite wird geladen.) Ein paar Tage später nochmals probiert dann hats endlich geklappt, aber ich frage mich wirklich was daran weniger Bürokratie und Arbeit sein soll als ein Zettel auszufüllen und wieder zurückzuschicken? Einfach fragwürdig für was das Geld verbraten wird🙈
  • Caminada Serafin | 13.05.2026
    Warum wird nicht so abgerechnet wie bei den Skigebieten mit den Pistenfahrzeugen?
  • Leo | 13.05.2026
    Bauer muss man sein in der schweiz wenn ich bedenke was den Bauern gratis Gekd in den Hintern geschoben wird mit milliarden von Direktzahlungen und anderen zusätzlichen Vergünstigungen wird einem übel. Kein anderes Gewerbeunternehmen bekommt vom Staat der Steuerzahler gratis Geld alle müssen selber besorgt sein damit sie überleben ihr Einkommen verdienen und deren Angestellten. Aber den Bauern mit ihrer Macht im Bundeshaus wird i.mer noch mehr in den Hintern geschoben. Frage mich wie dumm das Volk ist und das noch mitmacht?
    • Frei peter | 13.05.2026
      Schon mal überlegt um den Beruf zu wechseln?
    • Moni | 13.05.2026
      Die Zollrückerstattung ist für Treibstoffe, die nicht zur Nutzung von Nationalstrassen benutzt wird. Die Steuer wird erhoben zur Finanzierung der Strassen. Daher ist die Zollrückerstattung gerechtfertigt.
    • Bauer | 13.05.2026
      Die Bauern bezahlen mit der Zollrückerstattung den Unterhalt für Flurstrassen diesen Strassen werden auch durch Hündeler benutzt und zwar gratis
    • Martha | 13.05.2026
      Hallo Leo,ich könnte es dir ganz herzlich empfehlen auch mal ein paar Jahre als Bauer zu arbeiten!
      Bin sicher deine Kommentare würden danach etwas anders ausfallen!
    • Freund | 14.05.2026
      Lieber Leo, leider ist deine Aussage nicht ganz richtig. Von allen Subventionen, die der Bund auszahlt bekommt die Landwirtschaft 18%. Die 82% werden an alle Gewerbe und Unternehmer wie z.B. Busunternehmer, privatisierte Staatsunternehmer, usw. Ausbezahlt. Auch viele Subventionen gehen in die Forschung etc. Die Lanwirtschaft ist also mit den vorgelagerten und nachgelagerten Unternehmen eine wichtiger Teil der Schweiz, die die Subventionen zurecht unterstützt wird. Ich bizte dich nschzulesen und den Frust anderweitig zu benutzen.
    • Hofer | 14.05.2026
      Leo: solch einen unqualifizierten Stuss wie sie geschrieben haben, hat Seltenheitswert!
    • Adrian Arnold | 14.05.2026
      Sorry Leo, mit deinem Text zeigt sich dass du keine Ahnung hast, was Direktzahlungen sind...
  • Peter Kälin | 13.05.2026
    Für meine digitale Erfassung erhielt ich dreimal Post vom Zollamt, zudem ging ein grosser Stapel A4 Blätter drauf, dies um jeweils die benötigten Anleitungen auszudrucken. Ein relativ grosser Aufwand, für einen pauschal berechneten Treibstoffverbrauch. Digital sollte eigentlich Vereinfachung bringen, in diesem Fall bedeutet er aber Mehraufwand und so wie mir scheint für beide Seiten.
  • Ulrich Heimberg | 13.05.2026
    Gibt es auch andere "Unternehmer" oder Berufsgattungen, welche von Vergünstigungen beim Treibstoff profitieren können ? Passiert bloss im geschützten Umfeld, oder ?!!
    • Peter Kälin | 13.05.2026
      Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holzindustrie, Berufsfischerei, Naturwerkstein-Abbau, Öffentlicher Verkehr, Seilbahnunternehmungen für Pistenfahrzeuge, nur um einige aufzuzählen. Auch die Luftfahrt ist von der Mineralölsteuer befreit: Swiss, Edelweis Air, EasyJet Switzerland, Helvetic Airways und Chair Airlines. Und somit profitieren genau genommen alle davon.
    • Peter Frei | 13.05.2026
      Gehst du nie mit dem Flugzeug in den Urlaub?Wennt auch von Zollrückerstattung profitieren möchtest solltest das unbedingt machen.Und Schweizer Lebensmittel essen,die Bauern können blos wegen den Diirektzahlungen so billig produzieren und dir so billig anbieten.
      Schade können die Bauern nicht mit dem Flugzeug in den Urlaub dann könnten sie dort auch noch profitieren,geht leider nicht müssen ja 365 Tg billig chrampfen um zu überleben blos weil so viel Lebensmittel zu einem Ramschpreis importiert wird!!
    • henä | 13.05.2026
      Zollrückerstattungen bekommen diverse Betriebe. Bergbau, Schifffahrt, Skibetrieb, Forstbetriebe, Militär um nur einige zu nennen. Kerosin hat gar keine Steuer, nur so neben bei.
  • Ernst | 13.05.2026
    Die Gesuchseinreichung sei in wenigen Minuten erledigt ?? definieren sie wenig ?? wenn doch alles digital sein muss warum braucht es denn noch einen Brief , mehrere Telefonate und die Fahrt zu einer Unterstützungsperson ?
  • Huber Werner | 12.05.2026
    Warum immer Verwaltungsaufwand und Gebühren und noch eine super kompliziertes Anmeldeverfahren...
    Die Rückerstattung könnte ohne Probleme via DZ pauschal an jeden Betrieb ausgerichtet werden, alle Informationen sind bereits bekannt, ups geht halt nicht andere Zuständigkeit anderes Amt blablabla..
    • Hodel | 13.05.2026
      Danke für die wahren Worte.
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