
Die entsprechenden Gebührensätze werden laut Mediensprecher Oliver Varga vom Bundesrat festgelegt.
Jesper Dijohn
Noch bis zum 30. Juni können Betriebe ihr Gesuch um eine Rückerstattung der Mineralölsteuer für in der Landwirtschaft verbrauchte Treibstoffe im Gesuchsjahr 2025 einreichen. Landwirte und Landwirtinnen müssen dies neu über die Plattform Taxas erledigen, die via agate.ch oder eportal.admin.ch erreichbar ist.
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Wie die Erfahrung des Schreibenden zeigt, ist die Gesuchseinreichung in wenigen Minuten erledigt. Bei der Eingabe fällt auch die Rückerstattungsgebühr von 3 Prozent auf, die in den sozialen Medien für Kritik sorgt. Die Gebühr wird auf Grundlage des jeweiligen Rückerstattungsbetrags berechnet und direkt davon abgezogen.
Wie Oliver Varga, Mediensprecher beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auf Anfrage bestätigt, besteht die Rückerstattungsgebühr seit der Einführung der Mineralölsteuer. Er verweist auf das Mineralölsteuergesetz, das festhält, dass für Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erhoben werden können. Die entsprechenden Gebührensätze werden laut Varga vom Bundesrat festgelegt.
Für Treibstoffrückerstattungen an die Landwirtschaft werde dabei eine ermässigte Gebühr erhoben. «Diese beträgt 3 Prozent des Rückerstattungsbetrags, mindestens 25 Franken und höchstens 500 Franken.» Wie Varga weiter erklärt, dient die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die Verarbeitung und die Prüfung der Gesuche sowie der Kosten für den Betrieb der elektronischen Applikationen, die für die Bearbeitung notwendig sind. Im Rahmen der Verordnungsarbeiten zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz werde die Gebührenverordnung derzeit überarbeitet. «Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus diesen Gebühren im Bereich der Rückerstattung an die Landwirtschaft insgesamt auf rund 2 Millionen Franken.»
Bin sicher deine Kommentare würden danach etwas anders ausfallen!
Schade können die Bauern nicht mit dem Flugzeug in den Urlaub dann könnten sie dort auch noch profitieren,geht leider nicht müssen ja 365 Tg billig chrampfen um zu überleben blos weil so viel Lebensmittel zu einem Ramschpreis importiert wird!!
Die Rückerstattung könnte ohne Probleme via DZ pauschal an jeden Betrieb ausgerichtet werden, alle Informationen sind bereits bekannt, ups geht halt nicht andere Zuständigkeit anderes Amt blablabla..