
Die entsprechenden Gebührensätze werden laut Mediensprecher Oliver Varga vom Bundesrat festgelegt.
Jesper Dijohn
Noch bis zum 30. Juni können Betriebe ihr Gesuch um eine Rückerstattung der Mineralölsteuer für in der Landwirtschaft verbrauchte Treibstoffe im Gesuchsjahr 2025 einreichen. Landwirte und Landwirtinnen müssen dies neu über die Plattform Taxas erledigen, die via agate.ch oder eportal.admin.ch erreichbar ist.
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Wie die Erfahrung des Schreibenden zeigt, ist die Gesuchseinreichung in wenigen Minuten erledigt. Bei der Eingabe fällt auch die Rückerstattungsgebühr von 3 Prozent auf, die in den sozialen Medien für Kritik sorgt. Die Gebühr wird auf Grundlage des jeweiligen Rückerstattungsbetrags berechnet und direkt davon abgezogen.
Wie Oliver Varga, Mediensprecher beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), auf Anfrage bestätigt, besteht die Rückerstattungsgebühr seit der Einführung der Mineralölsteuer. Er verweist auf das Mineralölsteuergesetz, das festhält, dass für Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erhoben werden können. Die entsprechenden Gebührensätze werden laut Varga vom Bundesrat festgelegt.
Für Treibstoffrückerstattungen an die Landwirtschaft werde dabei eine ermässigte Gebühr erhoben. «Diese beträgt 3 Prozent des Rückerstattungsbetrags, mindestens 25 Franken und höchstens 500 Franken.» Wie Varga weiter erklärt, dient die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die Verarbeitung und die Prüfung der Gesuche sowie der Kosten für den Betrieb der elektronischen Applikationen, die für die Bearbeitung notwendig sind. Im Rahmen der Verordnungsarbeiten zum BAZG-Vollzugsaufgabengesetz werde die Gebührenverordnung derzeit überarbeitet. «Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus diesen Gebühren im Bereich der Rückerstattung an die Landwirtschaft insgesamt auf rund 2 Millionen Franken.»
„Für Treibstoffrückerstattungen an die Landwirtschaft werde dabei eine ermässigte Gebühr erhoben. «Diese beträgt 3 Prozent des Rückerstattungsbetrags, mindestens 25 Franken und höchstens 500 Franken.» Wie Varga weiter erklärt, dient die Gebühr zur Deckung des Verwaltungsaufwands für die Verarbeitung und die Prüfung der Gesuche sowie der Kosten für den Betrieb der elektronischen Applikationen, die für die Bearbeitung notwendig sind.„ Wenn die Verwaltung wirklich ihren Aufwand decken wollte, müsste jede Stelle gratis arbeiten. Was ist mit allen anderen Mitarbeitern beim Bund (BLW/Zoll), deren Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt wird? Das ist Volkswirtschaftliche Geldvernichtung, die Verwaltung. Und wieso wird hier nicht automatisiert?
Viele verstehen bei der Landwirtschaft die Zoll und Treibstoffrückerstattungen falsch und reden sofort von „geschenktem Geld“. Dabei hat das einen ganz klaren Hintergrund.
Auf Treibstoffen werden Abgaben und Zölle erhoben, die hauptsächlich für den Bau und Unterhalt von Autobahnen und Strassen bestimmt sind. Landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Traktoren fahren aber grösstenteils auf Feldern, Wiesen, Landwirtschaftswegen oder direkt auf dem Hof und nutzen die Autobahnen nicht.
Darum erhalten Bauern einen Teil dieser Abgaben zurück. Das ist keine Schenkung, sondern eine sachliche Rückvergütung für Infrastruktur, die kaum beansprucht wird. Niemand würde es fair finden, dauerhaft voll für etwas zu bezahlen, das man nicht nutzt.
Schade ist vor allem, dass in der Bevölkerung oft so schlechte oder unvollständige Informationen verbreitet werden, dass überhaupt der Eindruck entsteht, Bauern würden einfach grundlos Geld geschenkt bekommen. Wenn man sich informiert weiss man das.
Bin sicher deine Kommentare würden danach etwas anders ausfallen!
Wie sagt man so schön: augen auf bei der berufswahl
Dann bist du aber Gewaltig Desinformiert wen du denkst wir kriegen Geld ind den Allerwertesten geschoben. Und was die Subventionen anbelangt. Wenn du gleich Tiefer ins Portmonaie greiffen willst beim einkaufen für inländische Produkte kannst du gerne weiter nörgeln. Aber so wie ich Menschen wie sie kenne wird dan einfach zum Billig Produkt vom ausland gegriffen was Natürlich Ökologisch und klimafreundlich in die Schweiz transportiert wird.
Schade können die Bauern nicht mit dem Flugzeug in den Urlaub dann könnten sie dort auch noch profitieren,geht leider nicht müssen ja 365 Tg billig chrampfen um zu überleben blos weil so viel Lebensmittel zu einem Ramschpreis importiert wird!!
Die Rückerstattung könnte ohne Probleme via DZ pauschal an jeden Betrieb ausgerichtet werden, alle Informationen sind bereits bekannt, ups geht halt nicht andere Zuständigkeit anderes Amt blablabla..