Investitionskredite: Neu PFAS-Nachweise nötig

Bei der Vergabe von landwirtschaftlichen Investitionskrediten wird mittlerweile unter anderem in den Kantonen Thurgau und Appenzell Ausserrhoden ein negativer PFAS-Nachweis verlangt. Andere Kantone verzichten (noch) auf solche Massnahmen.

clu |

Es betrifft vor allem die Ostschweiz: Wer in den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen zukünftig ein Bauvorhaben für seine Kühe, Schafe oder Ziegen plant, kommt unter Umständen keinen landwirtschaftlichen Investitionskredit mehr – je nachdem, was ein PFAS-Nachweis ergibt.

Stallbauten und Silos

So verlangt beispielsweise die Thurgauer Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB) laut einem Artikel im «Thurgauer Bauer» seit März 2026, dass im Rahmen von IK-Gesuchen für Stallbauten für Raufutterverzehrer ein negativer PFAS-Nachweis zu erbringen sei.

Dazu gehören Stallbauten, Silos oder Hofdüngeranlagen. Nicht betroffen sind Ställe für Schweine und Geflügel. «Ziel ist es, dass Investitionen in Infrastruktur nur dann erfolgen, wenn sie auch wie geplant genutzt werden können», erklärt Ines Rebentrost das Vorgehen im entsprechenden im «Regionaljournal Ostschweiz» berichtet. Sie ist Fachperson PFAS beim Landwirtschaftlichen Zentrum Arenenberg im Thurgau. Laut der Expertin solle so verhindert werden, dass die Existenz der kreditstellenden Landwirtin oder des Landwirts gefährdet wird.

Was sind PFAS?

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) umfassen eine grosse Gruppe industriell hergestellter Chemikalien. Sie kommen aufgrund ihrer stabilen sowie wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften in zahlreichen Anwendungen vor, etwa in technischen Beschichtungen, Verpackungsmaterialien oder Löschschäumen. Der Bund weist darauf hin, dass diese Stoffe in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden und sich deshalb in Böden, Gewässern sowie in der Nahrungskette anreichern können.

Existenz ist infrage gestellt

Ist die PFAS-Belastung zu hoch, heisst das laut Rebentrost nicht automatisch, dass es keinen Kredit gibt. Zusammen mit dem Betrieb werde untersucht, was die Ursachen sind und wie die Belastung reduziert werden könnte. Auch der Ausserrhoder Bauernverbandspräsident Beat Brunner äussert sich. Es sei nicht so einfach, die Belastung durch PFAS zu senken: «In der Praxis ist das, je nach Betroffenheit, fast unmöglich und braucht vor allem sehr viel Zeit», sagt er zu SRF.

Einen neuen Stall zu bauen oder einen Bauernhof zu übernehmen, sei ein Entscheid für kommende Jahrzehnte, sagt Brunner im «Regionaljournal Ostschweiz» weiter. Stand heute sei aber offen, ob ein betroffener Betrieb überhaupt weiter wirtschaften könne. Was fehle, sei die Planungssicherheit. «Die ganze Existenz ist damit infrage gestellt», gibt Brunner zu bedenken.

Nur wenige Betriebe betroffen

Laut den Recherchen der «Bauern Zeitung» und von SRF gibt es auch Kantone, die derzeit (noch) auf einen PFAS-Nachweis bei Krediten verzichten. Der Kanton Bern schreibt auf Anfrage von SRF, dass weder die Bernische Stiftung für Agrarkredite noch die zuständige Abteilung beim Amt für Landwirtschaft und Natur Nachweise verlangen würden.

«Wir haben aktuell noch keine konkreten Massnahmen oder Prozessanpassungen bezüglich der Vorgaben für IK-Gesuche beschlossen», sagt Wilfried Kägi, Geschäftsführer der Zürcher landwirtschaftlichen Kreditkasse gegenüber der «Bauern Zeitung», und weiter: «Wir haben das Thema aber auf dem Radar.» Anlass zur Nachfrage gaben die Ende März 2026 veröffentlichten Resultate der PFAS-Beprobung von Milch im Kanton Zürich. Dabei hatte sich gezeigt, dass bei 11 Prozent der Betriebe PFAS-Rückstände nachweisbar waren.

Die Zahl der Fälle, die einen negativen PFAS-Nachweis erfordern, sei in den Kantonen Thurgau und Appenzell Ausserrhoden momentan überschaubar, sagen sowohl die Expertin vom Arenenberg als auch der Ausserrhoder Bauernverbandspräsident Beat Brunner gegenüber SRF.

Das macht der Bund

Inzwischen kommt Bewegung auf politischer Ebene in die PFAS-Thematik. Der Bundesrat will betroffene Landwirtschaftsbetriebe in wirtschaftlichen Härtefällen gezielt unterstützen. Als Sofortmassnahme wurde die Umsetzung der Motion 25.3421 in die Vernehmlassung geschickt. Diese sieht vor, dass PFAS-belastete Betriebe mehr Zeit für eine Produktionsumstellung erhalten und während dieser Phase wirtschaftlich abgesichert werden.

Bis März 2027 soll zudem eine gesetzliche Grundlage für finanzielle Unterstützung bei besonders betroffenen Betrieben vorliegen. Parallel dazu werden die Kantone verpflichtet, die bestehenden PFAS-Höchstgehalte einheitlich umzusetzen. Das BLV hat dazu entsprechende Weisungen erlassen. lid

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