PFAS: Hilfe für betroffene Bauernbetriebe kommt

Der Bundesrat will Landwirtschaftsbetriebe in PFAS-bedingten Härtefällen gezielt unterstützen. Bis März 2027 soll ein befristetes Spezialgesetz vorliegen, um finanzielle Einbussen abzufedern. Betroffene Betriebe sollen zudem mehr Zeit für Umstellungen erhalten und ihre Produkte unter bestimmten Bedingungen weiterhin verkaufen dürfen.

pd/ome |

Der Bundesrat hat sich am Freitag über den Umgang mit wirtschaftlichen Härtefällen in der Landwirtschaft infolge von PFAS-Belastungen ausgetauscht. Er hat daraufhin beschlossen, bis März 2027 einen Entwurf für ein zeitlich begrenztes Spezialgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Mit dieser Rechtsgrundlage sollen Landwirtschaftsbetriebe, die aufgrund von PFAS-Belastungen der Umwelt erhebliche finanzielle Einbussen erleiden, in Härtefällen finanziell unterstützt werden.

Wie der Bundesrat mitteilt, ist ein Inkrafttreten des Spezialgesetzes frühestens im Jahr 2028 möglich, je nach Verlauf der weiteren Arbeiten und des Gesetzgebungsverfahrens. Zudem soll es erlaubt werden, belastete Produkte zu vermischen, sofern das Endprodukt die PFAS-Höchstwerte nicht überschreitet.

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Schwerwiegende wirtschaftliche Folgen

PFAS-Belastungen und daraus folgende behördliche Anordnungen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt können für betroffene Betriebe wirtschaftlich sehr schwerwiegend sein. In einzelnen Fällen kann die Fortführung des Betriebs infrage stehen. Damit stellen diese «Ewigkeitschemikalien» die Landwirtschaft sowie Bund und Kantone vor grosse Herausforderungen. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt müssen die erforderlichen Massnahmen konsequent umgesetzt werden.

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Die aktuelle Gesetzgebung enthält keine spezifische Rechtsgrundlage, um finanzielle Verluste aufgrund von PFAS-Belastungen abzufedern. Der Bundesrat hat daher beschlossen, mithilfe eines zeitlich begrenzten Spezialgesetzes die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass betroffene Betriebe in wirtschaftlichen Härtefällen gezielt unterstützt werden können.

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Unterstützung in Härtefällen – Übergangsphase für Ostschweiz

Kern des Spezialgesetzes ist eine befristete Rechtsgrundlage für eine gezielte, subsidiäre Unterstützung in wirtschaftlichen Härtefällen in der landwirtschaftlichen Produktion. Voraussetzung für die Unterstützung ist laut Bundesrat, dass andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind und sich die Kantone an den verbleibenden Kosten beteiligen. Der Vollzug erfolgt über die Kantone.

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Bis das Spezialgesetz in Kraft tritt, werden gemeinsam mit den besonders betroffenen Ostschweizer Kantonen Übergangs- und Pilotansätze vorbereitet. «Damit sollen die bereits heute bekannten betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe gezielt begleitet werden», schreibt der Bundesrat. Zugleich können praktische Erfahrungen für die weiteren Arbeiten gesammelt werden.

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Auch Martin Haab, der Präsident des Zürcher Bauernverbandes, kritisiert im folgenden SRF-Beitrag vom 1. April 2026, dass niemand wisse, was die erhöhten PFAS-Werte genau bedeuteten.

Mehr Zeit für Produktionsumstellung

PFAS sind in vielen Regionen der Schweiz nachweisbar. Sie gelangen über die Umwelt in Nutztiere und somit in die Lebensmittelkette. Seit 2024 gelten deshalb Höchstwerte für Fleisch, Fisch und Eier. Aufgrund hoher PFAS-Belastungen können einige landwirtschaftliche Betriebe die geltenden Höchstwerte für Lebensmittel jedoch nicht einhalten. Dadurch dürfen sie ihre Produkte nicht vermarkten, was sie vor erhebliche wirtschaftliche Herausforderungen stellt.

Als abfedernde Massnahme hat deshalb der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung zur Umsetzung der Motion 25.3421 eröffnet. Die Motion sieht vor, dass betroffene Betriebe mehr Zeit für die Produktionsumstellung erhalten. Befristet soll es möglich sein, belastete Produkte zu vermischen, sofern das Endprodukt die Höchstwerte einhält. Die Konsumentinnen und Konsumenten seien darüber zu informieren. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat zudem eine Weisung erlassen, um einen einheitlichen Vollzug der Höchstgehalte durch die Kantone sicherzustellen.

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