
Die Trockenheit sorgte in der Landwirtschaft für grosse Ernteeinbussen.
Ueli Steiner
Zuerst ist wichtig, dass nur Anträge unterstützt werden, die zusätzlich zum Trockenheitsschaden mindestens einen weiteren Grund für ihre Notlage haben. Das könne die kürzliche Betriebsübernahme, ein Unfall oder eine Krankheit in der Familie sein, heisst es auf der Website der Stiftung.
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Zweitens gibt es diverse Ausschlussgründe. Juristische Personen sind ausgeschlossen, nicht nur Stiftungen, sondern auch Landwirtschaftsbetriebe mit modernen Betriebsformen wie AG oder GmbH. Nicht profitieren können auch Betriebe mit einem steuerbaren Betriebseinkommen, das grösser als 80’000 Franken ist. Die Formulierung lässt offen, ob bei verheirateten Paaren ein gut bezahlter Nebenerwerb der Ehefrau, der auch zum steuerbaren Einkommen des Paares gezählt wird, zum Ausschlussgrund werden könnte.
Die Stiftung will offenbar grosse und bislang gut rentierende Betriebe ausschliessen. Nebenerwerbsbetriebe sollen den Schaden aus anderem Einkommen mit Querfinanzierung begleichen, denn Betriebe, die mehr als 30 Prozent des steuerbaren Betriebseinkommens aus einem nicht landwirtschaftlichen Nebenerwerb erzielen, sind ausgeschlossen.
Betriebe mit einem Tierbestand grösser als 1,8 GVE pro Hektare sind ebenfalls ausgeschlossen. Diese Betriebe halten in den Augen der Stiftung offenbar zu viele Tiere. Auch ein Schweinebetrieb mit Schaden im Ackerbau passt nicht ins Fördermuster.