«Bundesrat fördert das Hofsterben»

Der Bundesrat hat Mitte Februar die Grundzüge der Agrarpolitik 2030+ kommuniziert. Unter anderem sollen Betriebe einfacher wachsen können. Zudem werden die Anforderungen für Direktzahlungen erhöht. Für die Kleinbauern-Vereinigung zielt dies in die falsche Richtung.

Bei der Agrarpolitik wollen viele mitreden. Es geht für die Betriebe, aber auch für die vor- und nachgelagerten Stufen um viel. Bundespräsident Guy Parmelin stellte die Grundzüge der neuen Agrarpolitik 2030+ vor.

Verdoppelung der SAK

Unerwähnt blieb an der Pressekonferenz, dass das einzelbetriebliche Flächenwachstum in der Tal- und Hügelregion erleichtert werden soll. Dazu soll der Schwellenwert bei den Direktzahlungen und den Strukturverbesserungen «substanziell» angehoben werden. Momentan gibt es Direktzahlungen ab einer Mindestgrösse von 0,20 Standardarbeitskräften (SAK). Spekuliert wird über eine Verdoppelung auf 0,4 SAK.

-> Bund will grössere Betriebe

Diese Idee stösst bei der Kleinbauern-Vereinigung auf wenig Gegenliebe. Viele Bauernbetriebe würden von heute auf morgen keine Direktzahlungen mehr erhalten und könnten nicht von Strukturverbesserungen profitieren. «Ein Grossteil dieser Bauernbetriebe wäre dadurch in ihrer Existenz bedroht», warnen die Kleinbauern.

Büssen mit dieser «Wachse-oder-weiche-Strategie» müssten kleine und mittelgrosse Betriebe. «Der Bundesrat fördert mit dieser Massnahme aktiv das Hofsterben und nimmt den Verlust der Vielfalt und damit auch der Versorgungssicherheit in Kauf», kritisieren die Kleinbauern. «Mit den vorgeschlagenen Massnahmen würden künftig immer weniger Betriebe immer grössere Beträge an Direktzahlungen erhalten», sagt Kilian Baumann, Nationalrat (Grüne/BE) und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung.

Degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen

Diese Entwicklung sei der Akzeptanz der Direktzahlungen nicht zuträglich, heisst es in der Mitteilung. Baumann hat deshalb eine Motion für eine degressive Ausgestaltung der Direktzahlungen eingereicht. Kürzungen würden ab einer jährlichen Beitragssumme von 100’000 Franken pro Betrieb greifen. Beispielsweise würden Zahlungen von 150’000 Franken um 5’000 Franken reduziert, bei 200’000 Franken um 15’000 Franken und bei 300’000 Franken um 50’000 Franken.

-> Direktzahlungen: Bundesrat zu Umverteilung bereit

Das eingesparte Geld würde gleichmässig auf alle Betriebe verteilt – unabhängig von ihrer Grösse. Der Bundesrat hat in seiner Antwort eine degressive Abstufung der gesamten Direktzahlungen eines Betriebs unterstützt. «Würde die Motion im Erstrat angenommen, behält sich der Bundesrat daher vor, in der Kommission des Zweitrats eine Änderung der Motion wie folgt zu beantragen: Der Bundesrat wird beauftragt, die Direktzahlungen im Rahmen der Agrarpolitik 2030+ degressiv auszugestalten», heisst es in der Antwort weiter.

Dieser Ansatz werde in der Kommunikation des Bundesrates zur Agrarpolitik 2030+ jedoch bedauerlicherweise nicht erwähnt, halten die Kleinbauern in ihrer Mitteilung fest.

Nebenerwerbskurs soll nicht fallen

Eine Verschärfung sieht die Landesregierung auch beim Bezug von Direktzahlungen vor. Ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder der bisherige Direktzahlungskurs sollen nicht mehr genügen. Für die Kleinbauern zielt der Bundesrat hier in die falsche Richtung.

Personen, die sich in diesem Sektor betätigen wollen, sollen gefördert und nicht behindert werden, fordert die Organisation. Die Durchlässigkeit sei zentral. «Im Landwirtschaftsbereich wird diese in erster Linie durch den Nebenerwerbskurs (Direktzahlungskurs) ermöglicht», so die Kleinbauern weiter. Der Nebenerwerbskurs stelle einen Zugang zur Landwirtschaft für Personen dar, die sich erst nach einer abgeschlossenen Erstausbildung und somit in einem etwas fortgeschritteneren Alter für den Einstieg in die Landwirtschaft entscheiden würden.

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