Wolf im Berner Oberland vor Abschuss

Im Berner Oberland hat ein Wolf mehrere geschützte Nutztiere gerissen. Zudem hielt er sich wiederholt in Siedlungen auf. Beim nächsten Riss darf das Raubtier erlegt werden.

Im Kanton Bern fanden im Frühling Wahlen statt. Seit dem 1. Juni 2026 hat die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) des Kantons Bern einen neuen Vorsteher: Regierungsrat Raphael Lanz (SVP) übernahm die Direktion von seinem Vorgänger Christophe Amann (SP). Letzterer wurde immer wieder kritisiert, er handle beim Abschuss von Wölfen zu zögerlich.

Fünf geschützte Tier gerissen

Das kann man Regierungsrat Lanz nun nicht vorwerfen. Der Kanton Bern hat den Abschuss des männlichen Wolfs M574 verfügt. Das Raubtier darf aber nicht sofort geschossen werden. Zwar hat es in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen. Die Schwelle von sechs geschützten Nutztieren wurde jedoch noch nicht erreicht. Das Jagdinspektorat geht aber davon aus, dass dies bald der Fall sein könnte.

Zudem hat sich der Wolf wiederholt innerhalb von Siedlungen aufgehalten und einen Verlust an Scheu gezeigt. Die Abschussverfügung tritt in Kraft, sobald der Wolf ein weiteres geschütztes Nutztier reisst oder eine «Bedrohung für Menschen» darstellt.

Der Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen, Grindelwald und Schattenhalb, ausgenommen das Jagdbanngebiet Schwarzhorn. Die Verfügung ist bis zum 2. August 2026 befristet. Gegen die Verfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. «Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen», schreibt die WEU in einer Mitteilung.

Zufrieden mit dem Entscheid zeigt sich die Berner Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren. Noch vor wenigen Tagen sei von verschiedenen Seiten der Eindruck vermittelt worden, die rechtlichen Möglichkeiten seien stark eingeschränkt, schreibt sie in einer Mitteilung. «Die nun erfolgte Abschussverfügung bestätigt, dass die Sorgen der betroffenen Bevölkerung ernst genommen werden müssen. Der Schutz von Menschen, Nutz- und Heimtieren muss bei auffälligem Wolfsverhalten oberste Priorität haben», heisst es weiter.

12 Schafe im Frühling gerissen

In der Region wurden in diesem Jahr bereits mehrere Schafe gerissen. Die Berner Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren forderte Anfang Mai den Abschuss eines Wolfs. Aufgrund der «extrem steilen» Topographie sei kein wirksamer Schutz der Schafe möglich. Die betroffenen Landwirte in Grindelwald seien den Angriffen weitgehend schutzlos ausgeliefert. «Ohne entschlossenes Handeln ist der bevorstehende Alpsommer akut gefährdet», warnte die Vereinigung.

Das Jagdinspektorat des Kantons Bern bestätigte gegenüber schweizerbauer.ch die Risse. «Am 4. Mai 2026 wurden in Grindelwald acht ungeschützte Schafe gerissen. Aufgrund des Rissbildes wird von einem Wolf ausgegangen», teilte die Behörde mit. Es sei noch unklar, ob es sich um denselben Wolf handelte, der am 29. April in Meiringen vier durch einen Herdenschutzzaun geschützte Schafe gerissen habe. Einem Abschuss erteilte das Jagdinspektorat eine Absage. «Unabhängig davon sind die Voraussetzungen für einen Abschuss gemäss Jagdgesetz aktuell nicht erfüllt», sagte das Jagdinspektorat gegenüber schweizerbauer.ch.

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